Stabile Vergütung trotz Bundesmodell
Der Eigenverbrauch ist für Solarstromproduzierende von zentraler Bedeutung. In der Stadt Zürich ist dieser aufgrund der hohen baulichen Dichte besonders hoch. Ergänzend dazu vergütet das ewz auch künftig überschüssigen Solarstrom zu fixen Konditionen.
Für das Jahr 2026 bleibt die durchschnittliche Rückliefervergütung bei 12,91 Rp./kWh. Damit verzichtet der Stadtrat bewusst auf das im Bundesmodell vorgesehene System mit vierteljährlich gemittelten Marktpreisen zum Zeitpunkt der Einspeisung.
In diesem Zusammenhang ersetzt der Stadtrat die Weisung GR Nr. 2025/254. Gleichzeitig gilt die Motion GR Nr. 2022/440 als erfüllt. Diese verlangt ein Vergütungsmodell, das die optimale Nutzung von Dachflächen sowie eine Amortisation über die technische Lebensdauer ermöglicht.
Anpassung des EEA-Tarifs
Die Rückliefervergütung ist im Tarif EEA geregelt und wird ab 2026 neu strukturiert. Künftig setzt sie sich aus drei klar definierten Bestandteilen zusammen.
Für die Wirkenergie gelten 8,5 Rp./kWh im Hochtarif beziehungsweise 4,55 Rp./kWh im Niedertarif. Der Herkunftsnachweis für Solarenergie wird mit 3 Rp./kWh vergütet. Hinzu kommt eine neue Solarförderung von 2 Rp./kWh.
Diese zusätzliche Förderung wird über die gemeinwirtschaftlichen Leistungen finanziert und stärkt die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen langfristig.
Rückliefervergütung Solarstrom ab 2026
- Durchschnittliche Vergütung: 12,91 Rp./kWh
- Neue Solarförderung: 2 Rp./kWh
- HKN-Vergütung: 3 Rp./kWh
Neue Solarförderung für Einspeisung und LEG
Die neue Solarförderung von 2 Rp./kWh gilt für Solarstrom, der nicht im Eigenverbrauch genutzt wird. Sie kommt sowohl bei der Einspeisung ins ewz-Verteilnetz als auch bei der Vermarktung innerhalb lokaler Elektrizitätsgemeinschaften zum Tragen.
Damit ergänzt das ewz bestehende Förderinstrumente wie Beiträge für Asbestsanierungen, Dachbegrünungen oder denkmalpflegerische Abklärungen bei Gebäuden im ISOS-A-Inventar.
Der umfangreiche Förderkatalog soll Investitionshemmnisse abbauen und die Rentabilität von Photovoltaikanlagen langfristig sichern.
ewz.solarquartier als Alternative zur Rücklieferung
Ab Januar 2026 kann das ewz zahlreiche lokale Elektrizitätsgemeinschaften mit über 5’000 städtischen Haushalten bilden. Solarstromproduzierende erhalten damit neue Vermarktungsmöglichkeiten.
Mit ewz.solarquartier kann überschüssiger Solarstrom direkt an Stromkundinnen und Stromkunden in der Nachbarschaft verkauft werden. Dies gilt als ökonomisch wie auch ökologisch sinnvolle Lösung.
Produzentinnen und Produzenten erhalten dabei insgesamt 14 Rp./kWh. Dies macht das Modell attraktiver als die klassische Rücklieferung an das ewz.
Rechtliche Umsetzung
Für die Umsetzung des neuen Rückliefertarifs beantragt der Stadtrat beim Gemeinderat die Totalrevision des Tarifs EEA. Dieser wird neu als Verordnung über die Vergütung für die Rücklieferung von Elektrizität bezeichnet.
Zusätzlich ist für die neue Solarförderung eine Teilrevision der Verordnung über gemeinwirtschaftliche Leistungen vorgesehen. Auch diese beantragt der Stadtrat beim Gemeinderat.
Mit diesen Anpassungen bietet das ewz im Versorgungsgebiet der Stadt Zürich und in Teilen Graubündens weiterhin besonders attraktive Rückliefer- und Förderkonditionen für Photovoltaik.
