Neue Arbeitspreise ab 1. Januar 2026

Die St.Galler Stadtwerke (sgsw) reduzieren per 1. Januar 2026 den Arbeitspreis bei allen Gasprodukten. Als Grund werden tiefere Beschaffungskosten genannt. Die Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer, enthalten sind Abgaben wie zum Beispiel die CO2-Abgabe.

Für die Produkte «St.Galler Gas Grau», «St.Galler Gas Basis», «St.Galler Gas Öko», «St.Galler Gas Öko Plus» und «St.Galler Gas MuKEn» gelten neue Arbeitspreise. Je nach Produkt sinkt der Arbeitspreis zwischen 2.0 und 4.1 Rp./kWh. Die Grundpreise bleiben unverändert.

Biogasanteile steigen bei Grau, Basis und Öko

Im Sinne des städtischen Energiekonzepts 2050 erhöht sgsw die Biogasanteile bei drei Produkten. Betroffen sind «St.Galler Gas Grau», «St.Galler Gas Basis» und «St.Galler Gas Öko». Bei «St.Galler Gas Öko Plus» bleibt der Biogasanteil bei 100 %.

Die Biogasanteile verändern sich wie folgt: «St.Galler Gas Grau» steigt von 5 % auf 8 %, «St.Galler Gas Basis» von 20 % auf 23 % und «St.Galler Gas Öko» von 50 % auf 54 %. Beim Produkt «St.Galler Gas MuKEn» bleibt der Anteil bei 20 % (CH). Damit kombiniert sgsw sinkende Arbeitspreise mit einem höheren Anteil erneuerbarer Gaskomponenten bei ausgewählten Produkten.

Key Facts: Gaspreise St.Gallen 2026

  • Arbeitspreise sinken je nach Produkt um 2.0 bis 4.1 Rp./kWh (exkl. MWST).
  • Biogasanteile steigen bei Grau, Basis und Öko um 3 bis 4 Prozentpunkte.
  • Öffentlicher Grund neu separat: 0.07 Rp./kWh, Netznutzung 1.70 → 1.63 Rp./kWh (kostenneutral).

Produktübersicht: Preise und Biogasanteile

Die folgenden Werte zeigen Biogasanteile und Arbeitspreise bis 31.12.2025 sowie ab 01.01.2026. Alle Arbeitspreise sind in Rp./kWh angegeben und exkl. Mehrwertsteuer. Die Angaben beziehen sich auf die von sgsw publizierten Gasprodukte.

Tarif / ProduktBiogas bis 31.12.2025Arbeitspreis bis 31.12.2025 (Rp./kWh)Biogas ab 01.01.2026Arbeitspreis ab 01.01.2026 (Rp./kWh)
St.Galler Gas Grau 5 % 10.3 8 % 8.3
St.Galler Gas Basis 20 % 11.4 23 % 9.2
St.Galler Gas Öko 50 % 13.7 54 % 11.2
St.Galler Gas Öko Plus 100 % 17.5 100 % 13.4
St.Galler Gas MuKEn 20 % (CH) 13.5 20 % (CH) 10.1

Zusätzlich weist sgsw darauf hin, dass die Grundpreise unverändert bleiben. Die Umstellung betrifft primär die Arbeitspreise sowie die Darstellung einzelner Netznutzungsbestandteile. Die Tarifdetails sind online abrufbar.

Netznutzung: Entschädigung für öffentlichen Grund separat

Bisher war im Arbeitspreis für die Netznutzung die Entschädigung für die Nutzung des öffentlichen Grundes enthalten. Neu wird diese Entschädigung separat ausgewiesen und zum Ansatz von 0.07 Rp./kWh verrechnet. Entsprechend reduziert sich der Arbeitspreis für die Netznutzung von 1.70 Rp./kWh auf 1.63 Rp./kWh.

sgsw bewertet diese Anpassung als kostenneutral, da sich an der Gesamtkostenbelastung durch diese Umstellung nichts ändern soll. Auch diese Angaben verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer. Damit ist die Änderung vor allem eine transparente Ausweisung der Entschädigungskomponente.

Beispielrechnungen für Haushalte und Überbauungen

Die konkreten Auswirkungen auf die Kundenkategorien basieren auf Berechnungen zum Standardprodukt «St.Galler Gas Basis». Für ein typisches Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20’000 kWh wird eine Ersparnis von rund 440 CHF pro Jahr genannt. Der Ø-Preis sinkt dabei von 14.54 auf 12.34 Rp./kWh, was einer Veränderung von −15.1 % entspricht.

Für grössere Verbrauchsprofile fällt die absolute Entlastung entsprechend höher aus. Ein Doppel-EFH oder kleines MFH mit 50’000 kWh spart rund 1’100 CHF pro Jahr, ein MFH mit 100’000 kWh rund 2’200 CHF. Bei einer grösseren Überbauung mit 500’000 kWh wird eine Entlastung von rund 11’000 CHF pro Jahr ausgewiesen.

Preisüberwachung und Stadtrat: WACC bleibt Thema

Die Preisüberwachung begrüsst die Senkung des Energiepreises. Gleichzeitig empfiehlt sie dem Stadtrat, den Kapitalkostensatz (WACC) für die Bewertung des Anlagevermögens auf 3 % zu senken. Zudem wird empfohlen, auf die Entschädigung für die Nutzung des öffentlichen Grundes zu verzichten oder eine Änderung der Rechtsgrundlage zu beantragen.

Der Stadtrat hält beim Gas am Zinssatz von 5.15 % fest. Begründet wird dies mit höheren Risiken des Gasnetzes aufgrund des Substitutionswettbewerbs und des Rückzugs aus dem traditionellen Wärmemarkt im Vergleich zum Stromnetz. Die Entschädigung für die Nutzung des öffentlichen Grundes wird als legitim beurteilt und unverändert belassen.