Mit dem Programm unterstützt die BKW den Ersatz älterer, ineffizienter Geräte in privaten Haushalten. Die Fördersätze sind nach Energieeffizienzklasse abgestuft. Ziel ist es, den Stromverbrauch im Alltag messbar zu senken.
Key Facts zum BKW-Förderprogramm
- Beitrag: CHF 40 bis 70 pro Gerät, abhängig von der Energieeffizienzklasse
- Gültig für Einsatzort in den Kantonen Bern, Solothurn und Jura, unabhängig vom Stromlieferanten
- Förderfähig ab Kaufdatum 1. Januar 2026, Portal offen ab 1. März 2026
- Einreichfrist: bis 6 Monate nach der Bestellung
BKW-Förderbeiträge für Kühlschrank, Geschirrspüler und Gefrierschrank
Gefördert werden stromsparende Kühlschränke, Geschirrspüler und Gefrierschränke, wenn sie ein älteres Gerät ersetzen. Die Höhe der Förderung liegt je nach Gerät und Energieeffizienzklasse zwischen 40 und 70 Franken. Massgebend ist, dass das neue Gerät in einer Liegenschaft mit Adresse in den Kantonen Bern, Solothurn oder Jura eingesetzt wird.
Das Programm ist nicht an die Stromversorgung durch die BKW gebunden. Auch Haushalte, die von einem anderen Unternehmen beliefert werden, können profitieren. Damit richtet sich das Angebot breit an die Bevölkerung im Fördergebiet.
Energiegesetz und Effizienzziele bis 2035
Das Stromversorgungsgesetz und das Energiegesetz sehen Massnahmen für mehr Energieeffizienz vor. Bis 2035 sollen in der Schweiz 2 Terawattstunden (TWh) Strom eingespart werden. Lieferanten von Elektrizität sollen dazu beitragen, indem sie die Effizienz elektrisch betriebener Geräte steigern, unter anderem gestützt auf Artikel 46b Energiegesetz.
Die BKW verknüpft das Förderprogramm mit diesen Vorgaben und setzt es zusammen mit der unabhängigen Vergleichsplattform «Topten» um. Der Fokus liegt auf Geräten, die im Haushalt dauerhaft Strom verbrauchen. So werden Einsparungen über die gesamte Lebensdauer der Geräte wirksam.
Abwicklung über «Topten» und elektronische Gesuche
Die Abwicklung der Förderbeiträge übernimmt «Topten» im Auftrag der BKW. Damit ein Beitrag ausbezahlt werden kann, braucht es ein vollständig ausgefülltes Gesuch, das elektronisch eingereicht wird. Die Teilnahmebedingungen sind auf der Programmseite der BKW beschrieben.
Alternativ ist eine Verrechnung des Förderbeitrags über die Verkaufsstelle oder den Installateur möglich. Interessierte Installateure können sich dafür direkt bei «Topten» melden. Dadurch soll die Teilnahme auch im Verkaufsprozess einfach integrierbar sein.
Startdaten 2026 und Einreichefristen im Überblick
Die Förderung gilt für Haushaltsgeräte, die nach dem 1. Januar 2026 gekauft werden. Das Anmeldeportal ist ab dem 1. März 2026 offen. Anträge können bis ein halbes Jahr nach der Bestellung eingereicht werden.
Diese Fristen schaffen Planungssicherheit für Käuferinnen und Käufer sowie für Verkaufsstellen und Installateure. Gleichzeitig bleibt ausreichend Zeit, die Unterlagen nach dem Kauf vollständig einzureichen. Entscheidend ist die fristgerechte elektronische Anmeldung.
Partnerschaften mit Energieversorgern in Bern, Solothurn und Jura
Die BKW strebt Partnerschaften mit Energieversorgern im Fördergebiet an, die sich am Programm beteiligen wollen. Damit soll die Wirkung des Förderprogramms in den Kantonen Bern, Solothurn und Jura zusätzlich gestärkt werden. Die definitiven Partner sollen nach Vertragsunterzeichnung Anfang 2026 kommuniziert werden.
Für Haushalte bleibt das Programm unabhängig von der Strombelieferung zugänglich. Partnerschaften sollen vor allem die Reichweite und Umsetzung im Fördergebiet unterstützen. Die konkreten Partnernamen werden nach Abschluss der Vereinbarungen veröffentlicht.
