Die Schweiz ist mit 41 Grenzleitungen in das europäische System eingebunden. Eine staatsvertraglich gesicherte Zusammenarbeit mit der Europäischen Union (EU) stabilisiert den Netzbetrieb und senkt Redispatch-Kosten. Ohne Abkommen zeichnet sich der Drittstaat-Status ab: kein Zugang zu Regelenergieplattformen, steigende Kosten, Einschränkungen bei Import-/Exportkapazitäten, mehr ungeplante Stromflüsse sowie ein Ausschluss aus dem Verband der europäischen Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E).

Die ungenügende Einbindung führt heute zu mehr Eingriffen in den Kraftwerkseinsatz. Die von Swissgrid angeforderte Energie stieg von 17’180 MWh (2014) auf 552’069 MWh (2024). Mit Abkommen wird die Schweiz vollständig in das koordinierte Engpassmanagement integriert. Das reduziert ungeplante Flüsse und die Kosten des stabilen Netzbetriebs – mit Nutzen für Endkundinnen und Endkunden.

Für die Versorgungssicherheit sind im Winter Importe und im Sommer, mit wachsender Photovoltaik (PV), Exporte zentral. Nur das Abkommen sichert Grenzkapazitäten völkerrechtlich ab. Zudem ermöglicht es den Zugang zu den EU-Plattformen für Regelenergie sowie zu gekoppelten Day-Ahead- und Intraday-Märkten. So sinkt der Bedarf an Regelenergie und die Betriebskosten des Übertragungsnetzes gehen zurück. Swissgrid reicht die vollständige Stellungnahme bis zum 31. Oktober ein und veröffentlicht diese.