Bundesgericht revidiert Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Das Bundesgericht hat im Rechtsverfahren zwischen der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) und Energie Wasser Bern über die Elektrizitätstarife der Jahre 2009 und 2010 zugunsten der ElCom entschieden. Damit hebt es den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts aus dem November 2024 auf, welcher die Beschwerde der ElCom abgewiesen hatte.
Im Kern ging es um die regulatorische Zuordnung der Gewinnablieferung an die Stadt Bern. Strittig war, ob diese über die Netzkosten oder über die Energielieferung abzuwickeln war. Das Bundesgericht folgt der Auffassung der ElCom.
Mit dem Urteil wird ein jahrelanges Verfahren abgeschlossen, das sich über fast 15 Jahre erstreckt hat.
Regulatorischer Kontext der Tarifjahre 2009 und 2010
Die betroffenen Tarifjahre fallen in die Einführungsphase des Stromversorgungsgesetzes (StromVG), das per 1. Januar 2009 in Kraft trat. In dieser frühen Phase bestanden Unsicherheiten hinsichtlich der praktischen Anwendung der neuen regulatorischen Vorgaben.
Diese Unklarheiten betrafen insbesondere die Abgrenzung zwischen anrechenbaren Netzkosten und der Energielieferung. Die Erkenntnisse aus dem langjährigen Verfahren sind seither in die Tarifkalkulation eingeflossen.
Heute werden diese Vorgaben in der Praxis entsprechend umgesetzt und angewendet.
Kernaussagen zum Bundesgerichtsurteil
- Bundesgericht entscheidet zugunsten der ElCom
- Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird aufgehoben
- Verfahrenswert im tiefen zweistelligen Millionenbereich
Nächste Schritte nach dem Urteil
Nach dem Entscheid des Bundesgerichts wird die ElCom die konkrete Umsetzung im Rahmen der bundesgerichtlichen Vorgaben festlegen. Dabei geht es um die regulatorische Umsetzung der tariflichen Konsequenzen.
Energie Wasser Bern hat angekündigt, das Urteil vertieft zu analysieren. Das Unternehmen wartet derzeit die nächsten Schritte der ElCom ab.
Mit dem Urteil liegt nun eine höchstrichterliche Klärung einer zentralen Tariffrage aus der Anfangsphase der Strommarktregulierung vor.
