Lehren aus der Energiekrise 2022

Die Energiekrise im Sommer 2022 hat deutlich gemacht, dass Liquiditätsengpässe bei grossen Stromunternehmen direkte Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit haben können. Als Reaktion darauf trat am 1. Oktober 2022 das Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG) in Kraft. Dieses Gesetz ermöglicht dem Bund, bei Bedarf temporäre Liquiditätshilfen zu gewähren.

Das FiREG ist aktuell bis Ende 2026 befristet. Ziel des Bundesrats ist es jedoch, die Abhängigkeit von staatlichen Notmassnahmen langfristig zu reduzieren und die Widerstandsfähigkeit der Strombranche strukturell zu stärken.

Neue Anforderungen im Stromversorgungsgesetz

Die zweite Botschaft betrifft eine Änderung des Stromversorgungsgesetzes. Sie wurde nach der Vernehmlassung gemäss den Eckwerten des Bundesrats vom Mai 2025 überarbeitet. Im Zentrum stehen neue Anforderungen an systemkritische Stromunternehmen.

Vorgesehen sind unter anderem klare organisatorische Vorgaben, ein angemessenes Risikomanagement in Bezug auf Liquidität und Eigenkapital sowie Notfallpläne zur Sicherstellung des Kraftwerksbetriebs und des Marktzugangs. Zudem müssen die betroffenen Unternehmen ihre Risiko- und Finanzlage regelmässig der Eidgenössischen Elektrizitätskommission melden.

Übergangslösung mit angepasstem Rettungsschirm

Trotz der neuen Regulierung verbleiben laut Bundesrat volkswirtschaftliche Risiken, insbesondere bei extremen Preisschwankungen auf den Strommärkten. Für solche Ausnahmesituationen soll das FiREG als Übergangslösung um fünf Jahre bis 2031 verlängert werden.

Gleichzeitig wird der vorgesehene Verpflichtungskredit für mögliche Darlehen von zehn auf sieben Milliarden Franken reduziert. Damit sollen die Kosten für die unterstellten Unternehmen gesenkt werden. Zusätzlich müssen diese künftig eine Liquiditätsprognose bei der ElCom einreichen, um negative Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.

Kernpunkte der Bundesratsbeschlüsse

  • Verlängerung des FiREG bis 2031 als befristete Übergangslösung
  • Neue Vorgaben zu Risikomanagement, Organisation und Notfallplänen
  • Stärkere Informationspflichten gegenüber der ElCom