Gesetze 1. Dezember 2025 · 1 Min Lesezeit

UVEK Revision der EnFV zur Anpassung des Bewirtschaftungsentgelts

Die geplante Revision der Energieförderungsverordnung passt das Bewirtschaftungsentgelt in der Direktvermarktung an das neue Einpreismodell an. Die Vernehmlassung läuft bis Februar 2026.

Hintergrund

Betreiber von erneuerbaren Produktionsanlagen müssen ihren Strom in der Direktvermarktung selbst verkaufen. Dafür erhalten sie eine Einspeiseprämie sowie ein Bewirtschaftungsentgelt. Swissgrid stellt ab 2026 auf ein Einpreismodell um. Die bisherige Berechnung des variablen Anteils basiert auf der Preisdifferenz zwischen Short und Long und muss angepasst werden.

Neue Berechnungsmethode

Die Anpassung betrifft nur Photovoltaikanlagen. Sie erhalten einen fixen Betrag von 0.11 Rp./kWh und einen variablen Anteil. Dieser wird quartalsweise anhand von hypothetischen Ausgleichsenergiekosten ermittelt und mit einem Korrekturfaktor bereinigt. Ein negativer Wert führt zu einem Entgelt von 0 Rp./kWh. Andere Technologien erhalten ausschliesslich den Fixbetrag.

Details zur Anpassung

  • Rund 1’000 Anlagen in der Direktvermarktung mit 3 TWh Jahresproduktion
  • 650 Photovoltaikanlagen mit 0.2 TWh Jahresproduktion
  • Fixbetrag bleibt bei 0.11 Rp./kWh
  • Auszahlungen 2024: 33.7 Mio. CHF
  • Hypothetische Kosten unter Einpreismodell: 6 Mio. CHF

Übergangsregelung

Vom Januar bis Juni 2026 wird nur der fixe Anteil des Bewirtschaftungsentgelts vergütet. Der variable Anteil des ersten Halbjahres wird in der zweiten Jahreshälfte nachgereicht.

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