St.Galler Stadtwerke informieren betroffene Kundschaft im Januar 2026

Für die Nutzung von Flexibilitäten in der Stromversorgung gelten seit dem 1. Januar 2026 neue rechtliche Vorgaben des Bundes. Die St.Galler Stadtwerke informieren im Januar 2026 alle betroffenen Kundinnen und Kunden schriftlich über die Änderungen. Danach kann die Kundschaft festlegen, ob sie diese Einflussmöglichkeit selbst nutzen will oder wie bisher dem Energieversorger überlässt.

Im Zentrum steht die Frage, wer über die Steuerung bestimmter Anlagen verfügen darf. Bisher lag diese Entscheidung bei den Energieversorgungsunternehmen. Seit Jahresbeginn 2026 kann die Kundschaft selbst über diese Flexibilität verfügen, sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Anpassung betrifft insbesondere steuerbare Geräte in Gebäuden. Dazu zählen gemäss Mitteilung unter anderem Elektroboiler und Wärmeapparate.

Änderungen per 1. Januar 2026

  • Die Kundschaft kann selbst über die Nutzung von Flexibilitäten verfügen.
  • Für eine eigenständige Nutzung sind technische Anpassungen durch ein Elektroinstallationsunternehmen nötig.
  • Voraussetzung ist die Einwilligung der Hauseigentümerschaft.
  • Wer die Flexibilität beim Versorger belässt, kann weiter profitieren, etwa durch Warmwasseraufbereitung zu Niedertarifzeiten.

Flexibilität stabilisiert Netze und kann Netzausbau reduzieren

Flexibilität bedeutet in der Energieversorgung, dass Erzeugung, Verbrauch oder Speicherung von Energie gezielt verändert werden kann. Ziel ist, das Stromnetz zu stabilisieren und den Betrieb zu optimieren. Solche Eingriffe können lokale Netze wie auch das Gesamtsystem widerstandsfähiger machen, wenn zeitweise zu viel oder zu wenig elektrische Energie vorhanden ist.

Die Nutzung von Flexibilitäten kann zudem Auswirkungen auf die Investitionsplanung in der Netzinfrastruktur haben. Laut Mitteilung kann die Massnahme dazu beitragen, teure Netzausbauprojekte zu vermeiden, zu reduzieren oder zeitlich zu verschieben. Entsprechend wird das Thema in der Schweiz rechtlich stärker geregelt.

Im praktischen Betrieb geht es um das gezielte Ein- oder Ausschalten beziehungsweise das zeitliche Verschieben von Lasten. Dazu zählen Anwendungen im Gebäude, die einen gewissen Spielraum erlauben, ohne den Komfort unmittelbar zu beeinträchtigen.

Technische Anpassungen entscheiden über die eigenständige Nutzung

Bis anhin konnten die St.Galler Stadtwerke darüber entscheiden, welche Anlagen oder Geräte gezielt ein- oder ausgeschaltet werden. Seit dem Jahresbeginn 2026 kann die Kundschaft selbst über diese Einflussmöglichkeit verfügen. Wer davon Gebrauch machen will, benötigt technische Änderungen an der Installation.

Diese Arbeiten müssen gemäss Mitteilung durch ein Elektroinstallationsunternehmen ausgeführt werden. Zusätzlich ist die Einwilligung der Hauseigentümerschaft erforderlich. Erst danach kann die Flexibilität eigenständig genutzt werden.

Die Kundschaft erhält im Januar 2026 schriftlich die Informationen, um den Entscheid zu treffen. Wer die Flexibilität weiterhin den St.Galler Stadtwerken zur Verfügung stellt, profitiert gemäss Mitteilung weiterhin, zum Beispiel bei Elektroboilern durch Warmwasseraufbereitung zu Niedertarifzeiten.

Rechtsgrundlagen in StromVG und StromVV

Die rechtliche Grundlage für die Neuregelung ist im Stromversorgungsgesetz (StromVG) und in der Stromversorgungsverordnung (StromVV) festgelegt. Genannt werden Art. 17c StromVG vom 23. März 2007 (SR 734.7) sowie Art. 19a ff. StromVV vom 14. März 2008 (SR 734.71). Damit wird die Nutzung von Flexibilitäten in der Stromversorgung schweizweit stärker geregelt.

Für Energieversorger und Kundschaft klärt diese Basis, wer über bestimmte Steuerungsmöglichkeiten verfügen darf. Gleichzeitig bleibt möglich, dass Flexibilitäten weiterhin dem Versorger zur Netzoptimierung zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall können bisherige Vorteile für die Kundschaft bestehen bleiben, abhängig von Anlage und Tarifmodell.

Die St.Galler Stadtwerke setzen die Informationsphase im Januar 2026 um. Betroffene Kundinnen und Kunden können danach ihren Entscheid treffen und die nötigen Schritte veranlassen.