Rechtskräftiges Gasgebührenurteil in St.Gallen und Prüfung der Gebührenkalkulation sowie der Stadtwerke-Ablieferung. zvg
Das Gasgebührenurteil in St.Gallen ist rechtskräftig. Über allfällige Rückerstattungen entscheidet der Stadtrat frühestens Anfang 2027. zVg
Tarife & Abgaben 30. September 2026 · 2 Min Lesezeit

St.Gallen Bundesgericht tritt auf Gasbeschwerde nicht ein

Das Gasgebührenurteil in St.Gallen ist rechtskräftig. Die Stadt prüft Gebührenkalkulation und Ablieferungen. Rückerstattungen bleiben vorerst offen.

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Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde der Stadt St.Gallen gegen das Urteil des kantonalen Verwaltungsgerichts zu den Gasgebühren nicht eingetreten. Damit ist das Verwaltungsgerichtsurteil rechtskräftig. Eine materielle Beurteilung der Ablieferung der St.Galler Stadtwerke (sgsw) an den allgemeinen Haushalt durch das Bundesgericht bleibt aus.

Verwaltungsgericht beurteilt Gasbeschaffung als rechtmässig

Das Verwaltungsgericht hatte im Mai 2026 die Gasbeschaffung der sgsw während der Energiekrise als rechtmässig beurteilt. Gleichzeitig stellte es Fragen zur Herleitung einzelner Gebührenbestandteile, zur Kostenzuteilung zwischen verschiedenen Kundschaftssegmenten und zur Ablieferung an den allgemeinen Haushalt. Die Stadt beauftragte daraufhin eine externe Prüfung und zog den Entscheid ans Bundesgericht weiter.

Der Stadtrat nimmt den Nichteintretensentscheid zur Kenntnis. Nach seiner Einschätzung kommt dieser angesichts der bundesgerichtlichen Praxis nicht ganz unerwartet. Er bedauert jedoch, dass eine höchstrichterliche Klärung zur Ablieferung ausbleibt. Nach Angaben der Stadt betrifft diese jahrzehntelange Praxis zahlreiche Schweizer Energieversorgungsunternehmen.

St.Gallen prüft Grundlagen der Stadtwerke-Ablieferung

Die Ablieferung aus dem Unternehmensergebnis der sgsw gehört zum städtischen Finanzierungsmodell. Sie fliesst gestützt auf die geltenden rechtlichen Grundlagen in den allgemeinen Haushalt und trägt zur Kostendeckung öffentlicher Leistungen bei. Das Entlastungsprogramm «Alliance» sieht vor, die jährliche Ablieferung ab 2029 um CHF 2 Mio. auf CHF 5 Mio. zu erhöhen.

Der Stadtrat wird die Fragen zur Begründung und Herleitung der Ablieferung vertieft analysieren. Dabei soll aufgezeigt werden, wie sich die Gegenleistungen der Stadt künftig transparenter ausweisen lassen. Zudem wird geprüft, ob Anpassungen am Stadtwerke-Reglement oder an weiteren rechtlichen Grundlagen erforderlich sind.

Entscheid über mögliche Rückerstattungen folgt frühestens 2027

Die laufende externe Prüfung umfasst die Gebührenkalkulation, die Kostenzuordnung zwischen Tarif- und Vertragskundschaft sowie eine mögliche Quersubventionierung. Sie dauert voraussichtlich bis Ende 2026. Über Umfang und Modalitäten allfälliger Rückerstattungen kann der Stadtrat deshalb frühestens Anfang 2027 befinden.

Die Stadt will die Anforderungen des Verwaltungsgerichts dauerhaft und nachvollziehbar umsetzen. Dazu erarbeitet sie die notwendigen Grundlagen für das weitere Vorgehen. Die Kalkulationsgrundlagen und die Ablieferung an den allgemeinen Haushalt sollen künftig transparenter ausgestaltet werden.

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