Lokale Elektrizitätsgemeinschaften im neuen Stromversorgungsgesetz

Mit der Revision des Stromversorgungsgesetzes können lokal produzierte Solarstrommengen innerhalb klar definierter Gebiete gemeinsam genutzt werden. Diese sogenannten Lokalen Elektrizitätsgemeinschaften, kurz LEG, schaffen neue Möglichkeiten für Produzentinnen, Produzenten und Strombeziehende.

Der Solarstrom wird innerhalb eines Quartiers oder einer Nachbarschaft verteilt. Dadurch erhöht sich der Eigenverbrauch des lokal erzeugten Stroms, was die Effizienz bestehender Photovoltaikanlagen verbessert.

Gleichzeitig wird der Zugang zu Solarstrom für Personengruppen geöffnet, die bisher keine eigene Anlage betreiben konnten.

Mehr Wirtschaftlichkeit für Photovoltaik und neue Optionen für Mietende

Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen profitieren innerhalb einer LEG von einer besseren Nutzung ihres Stroms. Die gemeinschaftliche Verwendung reduziert überschüssige Einspeisung ins Netz und steigert die Wirtschaftlichkeit der Anlagen.

Für Mieterinnen und Mieter entsteht erstmals die Möglichkeit, Solarstrom direkt aus der unmittelbaren Nachbarschaft zu beziehen. Dies stärkt die lokale Wertschöpfung und erhöht den Anteil erneuerbarer Energie im städtischen Strommix.

Zusätzlich profitieren Teilnehmende von reduzierten Netznutzungsentgelten für den innerhalb der LEG genutzten Strom.

Unterstützung durch Energie Wasser Bern und digitale Werkzeuge

Energie Wasser Bern begleitet die Gründung und den Betrieb von Lokalen Elektrizitätsgemeinschaften aktiv. Kundinnen und Kunden erhalten umfassende Informationen zu LEG sowie zu weiteren Eigenverbrauchslösungen.

Zur administrativen Unterstützung setzt ewb auf die Plattform LEGhub von Swisspower AG. Diese schafft Transparenz über mögliche LEG-Gebiete und vereinfacht die organisatorischen Abläufe.

Für die interne Stromabrechnung stellt ewb den Betreiberinnen und Betreibern die erforderlichen Stromzählerdaten unentgeltlich zur Verfügung.

Lokale Elektrizitätsgemeinschaften auf einen Blick

  • Inkrafttreten per 1. Januar 2026
  • Gemeinsame Nutzung lokal produzierten Solarstroms
  • Reduzierte Netznutzungsentgelte innerhalb der LEG
  • Aktive Unterstützung durch Energie Wasser Bern