Stadt Winterthur stärkt ökologische und soziale Beschaffung
Der Stadtrat der Stadt Winterthur hat eine neue Richtlinie zur öffentlichen Beschaffung verabschiedet. Damit verpflichtet sich die Stadt, ökologische und soziale Kriterien systematisch in ihre Einkaufsentscheide einzubeziehen. Die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen gilt als einer der wirkungsvollsten Hebel der Stadtverwaltung für Klima- und Ressourcenschutz.
Mit einem Beschaffungsvolumen von rund CHF 400 Mio. im Jahr 2024 zählt Winterthur zu den bedeutendsten regionalen Auftraggeberinnen. Die neue Richtlinie unterstreicht die Vorbildrolle der Stadt und unterstützt eine faire sowie ressourcenschonende Wirtschaft.
Verbindliche Kriterien ab CHF 50’000
Die neuen Vorgaben gelten für alle städtischen Departemente bei Beschaffungen ab CHF 50’000. Neben den gesetzlichen Anforderungen müssen künftig auch ökologische Kriterien wie Klimawirkung, Energieeffizienz, Ressourcenschonung, Schadstoffvermeidung und Kreislaufwirtschaft berücksichtigt werden.
Die Richtlinie definiert Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie das generelle Vorgehen bei Beschaffungen. Für 13 Produktkategorien werden konkrete ökologische und soziale Anforderungen festgelegt, damit die Umsetzung in der Praxis überprüfbar bleibt.
Neue Beschaffungsrichtlinie Winterthur
- Inkrafttreten am 1. Juli 2026
- Verbindlich ab CHF 50’000 Beschaffungsvolumen
- Rund CHF 400 Mio. jährliches Beschaffungsvolumen
- Produktspezifische Kriterien für 13 Kategorien
Fokus auf Lebenszyklus und soziale Standards
Bestehende soziale Anforderungen wie die Einhaltung internationaler Arbeits- und Sozialstandards bleiben weiterhin verbindlich. Ergänzend legt die Stadt neu einen stärkeren Fokus auf wirtschaftliche Aspekte wie Lebenszykluskosten, Qualität und Langlebigkeit.
Ziel ist es, Waren und Dienstleistungen zu beschaffen, die über ihren gesamten Lebenszyklus eine möglichst geringe Klima- und Umweltbelastung verursachen. Damit sollen langfristig auch Betriebs- und Unterhaltskosten optimiert werden.
Umsetzung, Schulungen und Evaluation
Um die Einführung der neuen Richtlinie zu unterstützen, bietet die Stadt Schulungen für Beschaffende sowie Informationsangebote für Anbieter:innen an. Diese sollen die einheitliche Anwendung der Vorgaben sicherstellen.
Im Jahr 2028 ist eine umfassende Evaluation geplant. Dabei werden Umsetzung und Wirksamkeit der neuen Beschaffungsrichtlinie überprüft.
«Mit der neuen Richtlinie schaffen wir Verbindlichkeit und Transparenz. So leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele und fördern eine nachhaltige Wirtschaft.»







