Bundesrat stärkt Regeln für Stromtarife
Der Bundesrat hat am 1. April 2026 seine Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative 25.482 der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) verabschiedet. Im Zentrum steht eine Präzisierung der Vorschriften zur Festlegung der Tarife in der Grundversorgung.
Die Vorlage zielt darauf ab, die geltenden Regeln zur Anrechnung von Strombeschaffungskosten an die tatsächlichen Marktmechanismen anzupassen. Damit reagiert die Politik auf zunehmende Schwankungen im Stromsystem und auf komplexere Beschaffungsstrategien der Verteilnetzbetreiber.
Der Nationalrat behandelt die Vorlage in der Sondersession 2026, der Ständerat wird voraussichtlich in der Sommersession darüber entscheiden.
Neue Logik bei Gewinnen und Verlusten
Bislang dürfen Grundversorger lediglich die reinen Beschaffungskosten in die Tarife einrechnen. Verluste aus kurzfristigen Marktgeschäften tragen sie selbst, während Gewinne nicht an die Kundinnen und Kunden weitergegeben werden.
Diese asymmetrische Behandlung soll nun korrigiert werden. Künftig sollen sämtliche Beschaffungsaktivitäten als Nettokosten berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass sowohl Verluste als auch Gewinne in die Tarifberechnung einfliessen.
Der Bundesrat beurteilt diesen Ansatz als sachgerecht, da er der Realität der Strombeschaffung besser entspricht und die tatsächlichen Kostenstrukturen abbildet.
Neue Regeln für Strombeschaffungskosten
- Nettokosten statt Einzelbetrachtung von Verlusten und Gewinnen
- Symmetrische Behandlung von Beschaffungsergebnissen
- Stärkere Orientierung an realen Marktprozessen
Stabilere Tarife durch strukturierte Beschaffung
Die Anpassung soll gezielt Anreize für eine strukturierte und langfristige Beschaffung schaffen. Grundversorger müssen die Energienachfrage ihrer Kunden im Voraus planen und gleichzeitig kurzfristige Schwankungen ausgleichen.
Diese Schwankungen entstehen unter anderem durch Wetterverhältnisse oder den steigenden Anteil an Photovoltaik. Um diese auszugleichen, sind laufende Käufe und Verkäufe am Markt erforderlich, die zu Gewinnen oder Verlusten führen können.
Durch die neue Regelung sollen diese Transaktionen vollständig in die Kostenbetrachtung einfliessen und so die Tarifstabilität verbessern.
Aufsicht soll Missbrauch verhindern
Der Bundesrat betont, dass die neue Regelung klare Leitplanken benötigt. Es soll verhindert werden, dass übermässige oder ungenaue Beschaffung zu unnötigen Kosten führt, die anschliessend auf die Kunden überwälzt werden.
Daher sollen nur notwendige Transaktionen anrechenbar sein. Zusätzlich sind verstärkte Aufsicht und geeignete Garantien vorgesehen, um Fehlanreize zu vermeiden.
Ziel bleibt der Schutz der Endverbraucher vor übermässigen Preisschwankungen bei gleichzeitig stabilen Rahmenbedingungen für die Energieversorger.






