Forschende erfassen 252 Wasserkraftanlagen systematisch

Die Auswirkungen der Restwasserbestimmungen gemäss Gewässerschutzgesetz (GSchG) auf die Stromproduktion waren bislang umstritten. Unterschiedliche Annahmen und fehlende Transparenz über tatsächlich verfügte Restwassermengen führten zu stark divergierenden Schätzungen.

Ein Forschungsteam der WSL, der Universität Bern und der Eawag hat nun rechtliche, hydrologische und technische Attribute von 252 Wasserkraftanlagen mit einer installierten Leistung ab 3 MW systematisch erfasst. Die Datenbank umfasst 160 Laufwasserkraftwerke, 75 Speicherkraftwerke, 16 Pumpspeicherkraftwerke sowie ein Umwälzkraftwerk.

Die erwartete Jahresproduktion dieser Anlagen beträgt 31’540 GWh. Das entspricht rund 84 % der gesamten Inland-Wasserkraftproduktion. Erstmals wurden hydrologische Abflusszeitreihen der jeweiligen Einzugsgebiete in die Simulation integriert.

Zentrale Ergebnisse der Restwasser-Simulation

  • 1’113 GWh jährliche Produktionsminderung bei 217 analysierten Anlagen
  • Rund 3 % der aktuellen Inland-Produktionserwartung
  • Etwa 70 % der Minderproduktion im Winterhalbjahr

Neukonzessionierungen bis 2050 begrenzen Zusatzverluste

Bis 2050 laufen zahlreiche Konzessionen grosser Wasserkraftwerke aus. In neuen Konzessionen müssen die Restwasserbestimmungen gemäss GSchG berücksichtigt werden. Politisch wurde befürchtet, diese Welle von Neukonzessionierungen könne zu erheblichen Produktionsverlusten führen.

Die Modellierungen zeigen jedoch ein differenziertes Bild. Bei strikter Anwendung von Art. 31 Abs. 1 GSchG resultieren bis 2050 zusätzliche Minderungen von 484 GWh pro Jahr. Zusammen mit bereits bestehenden Einbussen ergibt sich eine erwartete Gesamtminderung von 1’597 GWh.

In einem Szenario mit saisonal erhöhter Dotierung gemäss Art. 33 GSchG steigt die zusätzliche Minderung auf 725 GWh pro Jahr. Bezogen auf das Ausbauziel von 39’200 GWh im Jahr 2050 entspricht dies einer zusätzlichen Reduktion von knapp 2 %.

Frühere Annahmen zu Produktionsverlusten deutlich höher

Im Abstimmungsbüchlein zur Revision des Gewässerschutzgesetzes von 1992 wurde eine Minderung von rund 6 % durch Mindestrestwassermengen sowie eine zusätzliche Einbusse in ähnlicher Grössenordnung durch Interessenabwägungen angenommen. Insgesamt entsprach dies rund 4’000 GWh pro Jahr oder etwa 12 % der damaligen Produktionserwartung.

Die aktuellen Prognosen bis 2050 zeigen, dass die Minderungen deutlich tiefer ausfallen. Die schematisch festgelegten Mindestabflüsse gemäss Art. 31 führen zu rund 1’600 GWh pro Jahr. Zusätzliche Effekte aus Interessenabwägungen liegen klar unter den früher angenommenen 2’000 GWh.

Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass die Schweizer Wasserkraftproduktion seit 1992 durch Neu- und Ausbauten sowie technische Verbesserungen um über 4’000 GWh gesteigert wurde.

Die Restwasser-Datenbank liefert damit erstmals eine belastbare Datengrundlage für die Abwägung zwischen Gewässerschutz und Versorgungssicherheit im Rahmen der Energiewende.