SIG senkt Wärmetarife nach WACC-Anpassung
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach Artikel 14 des Preisüberwachungsgesetzes intervenierte der Preisüberwacher mehrfach bei den von den Services industriels de Genève (SIG) betriebenen thermischen Netzen. Der Genfer Staatsrat genehmigte die Tarife unter Berücksichtigung sämtlicher Anträge.
Die Wärmetarife sinken im Durchschnitt um 0,5 Rp./kWh. Ausschlaggebend ist die Reduktion des durchschnittlichen Kapitalkostensatzes (Weighted Average Cost of Capital, WACC), die der Preisüberwacher beantragt hatte.
Zudem verzichtet der Staatsrat auf eine geplante Erhöhung der Tarife für Kälteenergie. Für Anlagen unter 50 kW werden die Anschlussgebühren um rund 30 Prozent gesenkt. Damit wird der Zugang kleiner Verbraucherinnen und Verbraucher zu thermischen Netzen erleichtert.
Thermische Netze Genf – zentrale Anpassungen
- Wärmetarife im Schnitt 0,5 Rp./kWh tiefer
- WACC-Reduktion als zentrale Grundlage
- Keine Erhöhung der Kältetarife
- Anschlussgebühren unter 50 kW rund 30 % tiefer
Wetzikon streicht Abgaben auf Gas und Strom
Nach wiederholten Interventionen des Preisüberwachers verzichtet die Stadt Wetzikon ab 1. Januar auf Abgaben auf Gas- und Stromlieferungen. Der entsprechende Beschluss trat nach ungenutzter Beschwerdefrist in Kraft.
Die Massnahme führt zu einer direkten Entlastung der Kundinnen und Kunden bei den Energieabrechnungen.
IBW Energie AG senkt WACC auf 4.05 Prozent
Im Zusammenhang mit Netznutzungs- und Messentgelten bei Erdgas-Durchleitungen prüfte der Preisüberwacher die angewandten Kalkulationsgrundlagen der IBW Energie AG in Wohlen. Aufgrund der Monopolstellung im Versorgungsgebiet wurde der Kapitalkostensatz vertieft analysiert.
Der bisher angewandte WACC von 5 Prozent wurde als zu hoch beurteilt. In einer einvernehmlichen Regelung verpflichtet sich die IBW, den Satz auf 4.05 Prozent zu senken. Dies reduziert sowohl Netz- als auch Messkosten für alle Kundinnen und Kunden. Die Vereinbarung gilt seit 1. Januar und ist auf drei Jahre befristet.
Mehrere Gemeinden passen Wassergebühren an
Auch bei Wassergebühren setzte der Preisüberwacher Anpassungen durch. In Stettfurt wird die fixe Zusatzgebühr neu nach Wohnungsgrösse differenziert. Wohnungen bis maximal zwei Zimmer profitieren von einer tieferen Zusatzgebühr.
Die Gemeinde Wängi führte ein verursachergerechteres Grundgebührenmodell ein. In Goldach werden die wiederkehrenden Gebühren niedriger angesetzt als ursprünglich vorgesehen.
Beim Konsortium Servizio idrico del Basso Mendrisiotto (SIBM) wird die geplante starke Erhöhung des Verbrauchstarifs begrenzt. Der Tarif wird für 2026 auf 1.55 CHF pro Kubikmeter festgelegt. Weitere Erhöhungen sind für mindestens zwei Jahre ausgeschlossen.







