Preis-Cap bei der Sekundärregelenergie bis Ende 2026 verlängert
Die differenzierte Preisgrenze von 1’000 EUR/MWh bei der Sekundärregelenergie wird bis Ende 2026 weitergeführt. Marktakteure und Swissgrid einigten sich auf die Verlängerung auf freiwilliger vertraglicher Basis. Die ElCom hatte zuvor festgestellt, dass die aktuelle Ausgestaltung des SRE-Marktes keine genügende Gewähr für effiziente Marktergebnisse bietet.
Seit der Einführung des neuen Beschaffungsmechanismus Mitte 2022 waren die Preise für SRE deutlich angestiegen. Analysen der ElCom zeigten, dass diese Entwicklung nicht fundamental begründbar war. Die befristete Preisobergrenze wirkte insgesamt kostendämpfend, ohne kritische Nebeneffekte wie Angebotsknappheit auszulösen.
Eine externe Studie von NEON, Takon und ZEW bestätigte die hohe Marktkonzentration im Schweizer Regelenergiemarkt. Die Autoren empfehlen, den Preis-Cap als Übergangslösung beizubehalten, bis weitergehende Massnahmen umgesetzt sind.
Sekundärregelenergie in der Übergangsphase
- Preis-Cap von 1’000 EUR/MWh bis Ende 2026 verlängert
- Kostendämpfende Wirkung ohne Angebotsengpässe
- Hohe Marktkonzentration weiterhin zentrale Herausforderung
Übergangslösung zur Kapazitätsberechnung mit der EU
Ab Anfang 2026 wird das Schweizer Netz mittels einer Übergangslösung in der europäischen Kapazitätsberechnungsregion Core berücksichtigt. Diese Lösung ersetzt die im November 2024 validierte technische Vereinbarung teilweise.
Die Übergangslösung verbessert die Netzsicherheit der Schweiz, führt jedoch weiterhin nicht zu einer gemeinsamen Kapazitätsberechnung mit den benachbarten Übertragungsnetzbetreibern.
Eine weitergehende Integration bleibt von künftigen Anpassungen der europäischen Kapazitätsberechnungsregionen abhängig.
Bundesgericht präzisiert Zulässigkeit von Abgaben auf der Energie
Mit Urteil 2C_609/2024 vom 3. Dezember 2025 bestätigte das Bundesgericht die Verfügung der ElCom vom 18. Oktober 2022. Abgaben auf der Energie sind nur zulässig, wenn sie einen direkten sachlichen Bezug zur Energieproduktion aufweisen.
Fiskalisch motivierte Gewinnabgaben gelten nicht als anrechenbare Energiekosten. Im konkreten Fall wurde Energie Wasser Bern verpflichtet, Überdeckungen aus den Tarifjahren 2009 und 2010 über die Deckungsdifferenzen auszugleichen und den Endverbrauchern zurückzuerstatten.
Das Bundesgericht betonte, dass die Stromversorgungsgesetzgebung abschliessend festlegt, welche Kostenbestandteile in der Grundversorgung zulässig sind.
Folgen für Zertifizierungskosten und Fondsbeiträge
Gestützt auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung hält die ElCom fest, dass Fonds- und Projektbeiträge für Strom-Labels nicht Bestandteil der anrechenbaren Energiekosten in der Grundversorgung sind. Solche Kosten sind für die Energieproduktion nicht unabdingbar.
Eine Erhebung dieser Beiträge ist nur auf anderer gesetzlicher Grundlage möglich, etwa als Zuschlag auf dem Netz. Gegen die entsprechende Verfügung der ElCom vom 16. Dezember 2025 ist derzeit eine Beschwerde hängig.
Die ElCom sieht aktuell keinen Anlass, die Umsetzungsfrist der Weisung 7/2025 bis spätestens Tarifjahr 2027 in Frage zu stellen.
Abrechnung negativer Regelenergie vorerst verzögert
Die ElCom verfügte im Dezember 2025 einen zusätzlichen Abrechnungsprozess für negative Sekundärregelenergie im Rahmen eines Testbetriebs im 1. Semester 2026. Ziel war es, zusätzlichen Wettbewerbsdruck im SRE-Markt zu erzeugen.
Swissgrid erhob gegen diese Verfügung Beschwerde. Das Bundesverwaltungsgericht stellte mit Zwischenverfügung vom 23. Dezember 2025 die aufschiebende Wirkung wieder her. Eine Umsetzung im 1. Semester 2026 ist damit unwahrscheinlich.
Die ElCom prüft eine spätere Umsetzung abhängig vom Entscheid in der Hauptsache und hält an weiteren Effizienzmassnahmen fest.
Sunshine-Regulierung schafft neue Transparenz
Mit der Umsetzung von Artikel 22 StromVG veröffentlichte die ElCom im Januar 2026 erstmals die Sunshine-Indikatoren. Diese vergleichen Qualität, Kosten und Effizienz der Netzbetreiber anhand eines standardisierten Verfahrens.
Die Transparenzindikatoren sind öffentlich zugänglich und ergänzen die bestehenden Informationen zu Netz- und Energietarifen auf der Strompreiswebseite der ElCom.
Damit erhält erstmals auch die breite Öffentlichkeit systematischen Einblick in die Leistungsfähigkeit der Netzbetreiber.






