VSE warnt vor Rückschritt bei Elektromobilität

Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen spricht sich klar gegen die geplante Einführung einer Abgabe auf Elektrofahrzeuge aus. Zwar sei eine nachhaltige Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur wichtig. Der Zeitpunkt und die Ausgestaltung der Vorlage seien jedoch problematisch.

Elektrofahrzeuge werden im Jahr 2030 erst einen kleinen Anteil am gesamten Fahrzeugbestand ausmachen. Eine zusätzliche Belastung könnte den Hochlauf der Elektromobilität deutlich bremsen und zentrale energie- und klimapolitische Ziele gefährden.

Kein anderes europäisches Land kennt derzeit eine vergleichbare Besteuerung. Ein isoliertes Vorgehen der Schweiz wird vom VSE als nicht zielführend beurteilt.

Hohe Kosten und fehlende Lenkungswirkung

Besonders kritisch sieht der VSE die Variante einer Besteuerung des Ladestroms. Der Bund rechnet für die Jahre 2030 bis 2039 mit Gesamtkosten von rund 1’400’000’000 CHF für die Umsetzung.

Gleichzeitig lässt sich diese Abgabe mit geringem Aufwand umgehen. Während Nutzerinnen und Nutzer öffentlicher oder kontrollierter Ladeinfrastruktur belastet würden, könnten andere durch das Laden an gewöhnlichen Steckdosen der Abgabe entgehen.

Diese Unterschiede führen zu erheblichen Ungleichbehandlungen und untergraben die Akzeptanz der Massnahme.

Kritikpunkte des VSE

  • Einführung ab 2030 gilt als verfrüht
  • Umsetzungskosten von rund 1.4 Mrd. CHF
  • Hohe Umgehungsmöglichkeiten bei der Ladestrom-Variante

Unklare Rolle der Verteilnetzbetreiber

Die Vorlage sieht vor, dass Verteilnetzbetreiber bei der Erhebung der Abgabe eine zentrale Rolle übernehmen. Aus Sicht des VSE ist diese Rollenverschiebung problematisch.

Den Netzbetreibern würden Aufgaben übertragen, die sie rechtlich und praktisch kaum erfüllen können. Dies schafft zusätzliche Unsicherheiten und erhöht den administrativen Aufwand erheblich.

Der VSE lehnt daher insbesondere die Ladestrom-Steuer vollumfänglich ab.

Besteuerung nur bei klarer energiepolitischer Verantwortung

Eine Besteuerung von Elektrofahrzeugen darf aus Sicht des VSE erst dann erfolgen, wenn sie verkehrs-, finanz- und klimapolitisch verantwortbar ausgestaltet ist.

Solange Elektromobilität für die Erreichung der Energie- und Klimaziele zentral ist, müssen Fehlanreize vermieden werden. Der Verband fordert eine gesamtheitliche Betrachtung statt vorschneller Einzelmassnahmen.