
EKZ Stromtarife bleiben stabil, Dynamiktarif wächst
EKZ hält die Stromtarife stabil und entwickelt den dynamischen Wahltarif weiter. Auch die Solarstromvergütung wird grundlegend dynamischer.
Ein durchschnittlicher EKZ-Haushalt mit drei Personen und einem Jahresverbrauch von 2’500 kWh bezahlt 2027 gleich viel für Strom wie im Vorjahr. Tiefere Beschaffungskosten und sinkende Netznutzungskosten kompensieren steigende Kosten im Messwesen sowie höhere solidarisierte Kosten auf nationaler Ebene.
Damit bleiben die Gesamttarife in der EKZ-Grundversorgung nach den deutlichen Tarifsenkungen der vergangenen beiden Jahre insgesamt stabil. Je nach individuellem Verbrauchsprofil kann die Stromrechnung dennoch leicht vom Vorjahr abweichen.
«Nach den deutlichen Tarifsenkungen der vergangenen zwei Jahre kann EKZ die Stromtarife 2027 auf einem stabilen und weiterhin attraktiven Niveau halten»
EKZ gleicht höhere Tarifkomponenten mit tieferen Kosten aus
Steigenden Kosten im Messwesen und höheren solidarisierten Kosten auf nationaler Ebene stehen tiefere Beschaffungskosten und sinkende Netznutzungskosten gegenüber. Diese Entwicklungen gleichen sich beim durchschnittlichen Haushalt insgesamt aus.
EKZ führt die stabile Preisentwicklung unter anderem auf die risikoarme, langfristige und gestaffelte Energiebeschaffung sowie den Netzbetrieb zurück. Der Stromversorger hatte seine Tarife bereits in den beiden vergangenen Jahren deutlich gesenkt.
«Das zeigt erneut, dass sich unsere risikoarme, langfristige und gestaffelte Energiebeschaffungsstrategie sowie unser effizienter Netzbetrieb bewährt»
EKZ-Tarife und dynamische Modelle im Überblick
- Ein Haushalt mit 2’500 kWh Jahresverbrauch bezahlt insgesamt gleich viel wie im Vorjahr.
- Aktive Nutzer des dynamischen Wahltarifs sparen im Durchschnitt rund fünf Prozent gegenüber dem Standardtarif.
- Der dynamische Netznutzungstarif wird ab 2027 örtlich differenziert.
- Die Rückliefervergütung für Solarstrom richtet sich ab 2027 nach dem Spotmarktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung.
- Für die meisten Photovoltaikanlagen bis 30 kW beträgt die Minimalvergütung 6.0 Rp./kWh.
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EKZ differenziert dynamischen Wahltarif nach Netzgebiet
Seit Anfang 2026 bietet EKZ einen kombinierten dynamischen Wahltarif für Energie und Netznutzung an. Kundinnen und Kunden können damit ihren Stromverbrauch gezielt in Zeiträume mit günstigeren Preisen verlagern.
Die bisherigen Erfahrungen fallen laut EKZ positiv aus. Die grosse Mehrheit jener Kundinnen und Kunden, die ihren Verbrauch aktiv in günstigere Zeiten verschiebt, bezahlt im Durchschnitt rund fünf Prozent weniger als im Standardtarif.
Ab 2027 wird der dynamische Netznutzungstarif örtlich differenziert. Damit sollen unterschiedliche Belastungen des lokalen Stromnetzes sowie die Einspeisung aus Photovoltaikanlagen genauer abgebildet werden.
In Gebieten mit vielen Solaranlagen und ausgeprägten Einspeisespitzen kann die Tarifkurve künftig anders verlaufen als in Gebieten mit wenig dezentraler Produktion. Wann die Netznutzung besonders günstig oder teuer ist, kann sich somit je nach Gebiet unterscheiden. Im Durchschnitt bleiben die verschiedenen dynamischen Tarife gleich hoch.
EKZ stellt Solarstromvergütung auf Spotmarktpreise um
Auch die Rückliefervergütung für eingespeisten Solarstrom verändert sich ab 2027. Gemäss Energiegesetz richtet sich die Vergütung künftig nach dem Spotmarktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung und wird damit dynamisch.
Der Spotmarktpreis wird an der Strombörse für jede Viertelstunde des Folgetags auf Basis von Angebot und Nachfrage gebildet. Damit reagieren auch die Vergütungen für eingespeisten Solarstrom stärker auf die aktuelle Marktsituation.
Die neue Systematik setzt insbesondere bei tiefen oder negativen Marktpreisen stärkere Anreize, Einspeisespitzen zu reduzieren, den Eigenverbrauch zu erhöhen oder Solarstrom zeitlich zu verschieben. EKZ empfiehlt dafür den Einsatz eines Energiemanagementsystems, das Produktion, Verbrauch, Speicher und Einspeisung automatisch aufeinander abstimmen kann.
Minimalvergütung schützt kleinere Photovoltaikanlagen
Anlagen mit einer Leistung bis 150 kW bleiben über eine Minimalvergütung gegen tiefe Marktpreise abgesichert. Die Höhe der Minimalvergütung richtet sich nach der Anlagengrösse.
Für die meisten Photovoltaikanlagen im EKZ-Versorgungsgebiet mit einer Leistung bis 30 kW beträgt die Minimalvergütung 6.0 Rp./kWh. Damit bleibt für kleinere Anlagen eine gesetzlich definierte Absicherung bestehen.
Auch die Vergütung für Herkunftsnachweise wird angepasst. EKZ nimmt diese auf Wunsch der Produzentinnen und Produzenten ab und vergütet sie ab 2027 saisonal mit 3 Rp./kWh von Oktober bis März sowie 0.5 Rp./kWh von April bis September.
EKZ zeigt individuelle Stromkosten im Kundenportal
Die Gesamttarife der EKZ-Grundversorgung bleiben insgesamt stabil. Aufgrund unterschiedlicher Verbrauchsprofile kann die individuelle Rechnung jedoch leicht vom Vorjahr abweichen.
EKZ-Kundinnen und -Kunden können die Auswirkungen der neuen Tarife im myEKZ-Kundenportal anhand ihres Verbrauchs einsehen. Die Tarife aller Schweizer Energieversorger werden zudem ab Anfang September über die Tarifvergleichsplattform der Eidgenössischen Elektrizitätskommission veröffentlicht.



