Der Bundesrat unterstützt eine Anpassung des Stromversorgungsgesetzes. Ziel sind stabilere Tarife durch eine präzisere Anrechnung von Beschaffungskosten.
Der Bundesrat definiert die Eckwerte für das Stromabkommen mit der EU. Der VSE sieht darin mehr Netzstabilität, tiefere Kosten und bessere Versorgungssicherheit.
Der Bundesrat hat am 28. Januar 2026 die Schwelle für die Grundversorgung im Stromabkommen Schweiz–EU auf 50 MWh pro Jahr festgelegt.