Mit den vom Bundesrat festgelegten Eckwerten zum Stromabkommen mit der Europäischen Union erhält die energiepolitische Debatte in der Schweiz neue Dynamik. Für den Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen ist die Vorlage ein zentraler Schritt, um die Versorgungssicherheit zu stärken, den Zugang zum europäischen Strommarkt zu sichern und die Kosten im Stromsystem zu senken.

Gerade im Winter bleibt die Schweiz auf Importe aus der EU angewiesen. Das Stromabkommen soll die dafür notwendigen Grenzkapazitäten absichern und den Zugang zu einem grösseren Markt für Regelleistung und Regelenergie ermöglichen. Aus Sicht der Branche erhöht das die Netzstabilität und reduziert die Risiken ungeplanter Stromflüsse.

Was das Stromabkommen aus Sicht des VSE bringen soll

  • Sicherer Zugang zum europäischen Strommarkt und zu Grenzkapazitäten
  • Tiefere Kosten für die Stabilisierung des Stromsystems
  • Mehr Versorgungssicherheit im Winterhalbjahr
  • Bessere Rahmenbedingungen für Wasserkraft und Investitionen

Stromabkommen verbessert Netzstabilität und Winterversorgung

Im Zentrum der Argumentation steht die technische und wirtschaftliche Einbindung der Schweiz in das europäische Stromnetz. Ohne vertraglich geregelten Zugang drohen laut Branche zusätzliche Unsicherheiten bei Handel, Systemführung und Beschaffung. Das betrifft insbesondere Zeiten mit hoher Nachfrage und knappen Produktionsreserven.

Der Zugriff auf ein grösseres Angebot an Regelleistung und Regelenergie gilt dabei als wichtiger Hebel. Wenn die Schweiz einfacher auf europäische Märkte zugreifen kann, lassen sich Schwankungen im Stromsystem effizienter ausgleichen. Das senkt die Kosten und stärkt gleichzeitig die Stabilität des Netzes.

Der VSE verweist zudem darauf, dass sich die heutige Lage ohne Stromabkommen nicht einfach konservieren lasse. Vielmehr drohe eine schrittweise Verschlechterung, wenn die Schweiz institutionell vom europäischen Strombinnenmarkt abgekoppelt bleibe.

«Dank des Stromabkommens ist die Schweiz auch künftig verlässlich in das europäische Stromnetz eingebunden. Dies ist insbesondere für die Winterstromversorgung unerlässlich»
Michael Frank Direktor, VSE

Wasserkraft soll vom Zugang zu EU-Märkten profitieren

Der VSE verbindet das Stromabkommen auch mit der langfristigen Positionierung der Schweizer Wasserkraft. Der Zugang zu europäischen Märkten soll zusätzliche Erlösmöglichkeiten schaffen und damit wichtige Deckungsbeiträge für kapitalintensive Investitionen ermöglichen. Gerade mit Blick auf Elektrifizierung und Digitalisierung gewinnt diese Perspektive an Bedeutung.

Nach Angaben des Verbands würde auch der Stromversorgungs-Index als Frühwarnsystem für die Versorgungssicherheit deutlich steigen. Mit einem Stromabkommen erhöhe sich der Wert von heute 69 auf 84 von 100 Punkten. Daraus leitet die Branche einen klaren strategischen Nutzen für die Schweiz ab.

Gleichzeitig betont der VSE, dass zentrale Hoheitsrechte im Inland verbleiben sollen. Die Vergabe der Konzessionen und der Wasserzins bleiben laut Mitteilung ausdrücklich bei Kantonen und Gemeinden.

VSE fordert Grundversorgung ohne Swiss Finish

Neben dem Abkommen selbst richtet sich der Blick auf die innerstaatliche Umsetzung. Der VSE begrüsst, dass auf Vorgaben zu Mindestanteilen bei der Strombeschaffung für die Grundversorgung verzichtet werden soll. Das wird als Schritt in Richtung einer schlankeren und marktnäheren Regulierung gewertet.

Aus Sicht des Verbands besteht dennoch Korrekturbedarf. Kritisch beurteilt wird unter anderem eine Ausdehnung der Grundversorgung auf Unternehmen mit einem Verbrauch von mehr als 50 MWh. Ebenfalls nicht aufgenommen wurde die vom VSE geforderte zentrale Abnahmestelle für Strom.

Besonders deutlich warnt der Verband vor zusätzlichen nationalen Sonderregeln. Ein «Swiss Finish» würde das System aus seiner Sicht überladen, die Kosten für Wirtschaft und Haushalte erhöhen und den Wettbewerb verzerren. Der VSE will die Botschaft nun im Detail analysieren und sich in den parlamentarischen Beratungen für investitionsfreundliche und praxistaugliche Rahmenbedingungen einsetzen.

«Das Abkommen schafft einen verbindlichen Rahmen, gibt Planungssicherheit und Kontrolle über die eigene Energieinfrastruktur und senkt das Risiko von Engpässen und Netzinstabilität».
Michael Frank Direktor, VSE