Der Bundesrat hat am 13. März 2026 dargelegt, wie das Stromabkommen mit der Europäischen Union unter Berücksichtigung der Vernehmlassung in der nationalen Gesetzgebung umgesetzt werden soll. Swissolar kommt zum Schluss, dass der bestehende Spielraum weiterhin nicht genügend genutzt wird. Aus Sicht des Verbands betrifft dies insbesondere die Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien in der Schweiz.
Grundsätzlich steht Swissolar weiterhin hinter dem Stromabkommen. Der Verband betont, dass das Abkommen für die künftige Versorgungssicherheit des Landes von zentraler Bedeutung ist. Gleichzeitig fordert er im parlamentarischen Prozess gezielte Korrekturen, damit Investitionen in Photovoltaik und andere erneuerbare Energien nicht geschwächt werden.
Swissolar will Minimalvergütung langfristig sichern
Ein zentraler Punkt ist die Minimalvergütung für kleinere Anlagen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien. Swissolar fordert, dass diese Vergütung nicht nur während einer dreijährigen Übergangsphase bestehen bleibt, sondern langfristig weitergeführt wird. Kleine Produzenten verfügten nicht über denselben Marktzugang wie grosse Unternehmen und seien deshalb auf verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen.
Nach Auffassung des Verbands ist eine vollständige Abschaffung der Minimalvergütung weder europarechtlich zwingend noch demokratisch überzeugend. Swissolar verweist darauf, dass die Regelung erst vor Kurzem von einer klaren Mehrheit der Stimmbevölkerung gutgeheissen worden sei. Für die Zeit nach einer Übergangsfrist müssten deshalb Finanzierungsmechanismen gefunden werden, die keine Benachteiligung von Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung auslösen.
Damit rückt eine zentrale Frage der Schweizer Energiepolitik in den Vordergrund. Wenn kleinere Photovoltaikanlagen auf Gebäuden einen wesentlichen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien leisten sollen, braucht es aus Sicht von Swissolar auch im künftigen Strommarkt ausreichend Investitionssicherheit.
Wegfall des Pflichtanteils soll Investitionen nicht bremsen
Swissolar kritisiert auch die vorgesehene Streichung des erforderlichen Anteils von Strom aus inländischen erneuerbaren Energien. Nach Einschätzung des Verbands sinken damit die Investitionsanreize für neue Projekte. Das könnte die Erreichung der gesetzlichen Produktionsziele erschweren.
Als Gegenmassnahme fordert Swissolar eine Erhöhung der Investitionsbeiträge, falls die Zielerreichung gefährdet ist. Damit soll verhindert werden, dass der Ausbau erneuerbarer Energien an Dynamik verliert. Gerade im Gebäudebereich sieht der Verband das grösste Potenzial für einen raschen Zubau.
Die Diskussion zeigt, dass das Stromabkommen nicht nur aussenwirtschaftliche, sondern auch direkte energiepolitische Folgen für die Schweiz hat. Entscheidend wird sein, wie die nationalen Umsetzungsregeln ausgestaltet werden und ob sie genügend Raum für inländische Investitionen lassen.
Worauf Swissolar beim Stromabkommen pocht
- Die Minimalvergütung für kleinere erneuerbare Anlagen soll langfristig erhalten bleiben.
- Der Wegfall des Pflichtanteils inländischer erneuerbarer Energien soll mit höheren Investitionsbeiträgen kompensiert werden.
- Der maximale Winterimport von Elektrizität soll auf 10 Terawattstunden steigen.
Swissolar fordert höheren Winterimport für mehr Versorgungssicherheit
Auch beim Winterimport von Elektrizität sieht Swissolar Anpassungsbedarf. Der Richtwert für den maximalen Import im Winterhalbjahr soll nach Ansicht des Verbands auf 10 Terawattstunden erhöht werden. Damit könnte die Schweiz stärker vom Ausbau der Windenergie in den Nachbarländern profitieren.
Der Verband verbindet diesen Vorschlag mit dem Ziel, die Versorgungssicherheit in der Schweiz zu stärken. Gerade in den Wintermonaten bleibt die Importfähigkeit ein wichtiger Faktor für die Stabilität des Stromsystems. Das Stromabkommen mit der EU wird deshalb als strategisch bedeutsam eingestuft.
Swissolar befürwortet die vollständige Marktöffnung grundsätzlich weiter, weil sie Raum für Innovationen und Anpassungen im Strommarkt schaffen soll. Gleichzeitig hält der Verband fest, dass auch unter einem Stromabkommen genügend Investitionsanreize für kleinere Photovoltaikanlagen bestehen müssen.






