ElCom reagiert auf Kritik zu Datenerhebungen

Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) hat dem Verband Aargauer Stromversorger (VAS) im Februar ein Antwortschreiben zu dessen Kritik an Datenerhebungen zugestellt. Dabei ging es insbesondere um Erhebungen zu Kundenkommunikation und Bilanzmanagement.

Die ElCom erläutert darin ihr Vorgehen sowie den Zeitpunkt der Umfrage. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass Datenerhebungen im Rahmen des gesetzlichen Auftrags gemäss Artikel 25 Absatz 1 des Stromversorgungsgesetzes erfolgen.

Damit sind alle Verteilnetzbetreiber verpflichtet, die entsprechenden Angaben innerhalb der gesetzten Fristen vollständig und korrekt zu liefern.

Bundesparlament prüft Anrechenbarkeit von Beschaffungsverlusten

Positive Signale kommen aus dem Bundesparlament. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) unterstützte einstimmig einen Beschluss der Schwesterkommission des Nationalrats.

Geplant ist eine Kommissionsinitiative zur Anpassung des Stromversorgungsgesetzes. Ziel ist, dass Verteilnetzbetreiber Verluste aus der Strombeschaffung künftig in den Tarifen der Grundversorgung berücksichtigen können.

Eine solche Änderung könnte für Energieversorger eine wichtige regulatorische Anpassung darstellen.

Maschinenlesbare Stromtarife müssen verbessert werden

Seit den Tarifen für das Jahr 2026 müssen Netzbetreiber ihre Stromtarife gemäss Artikel 7b der Stromversorgungsverordnung in maschinenlesbarer Form veröffentlichen.

Die Daten müssen über eine frei zugängliche Webadresse publiziert werden. Vorgesehen ist eine JSON-Datei, die von Applikationen und Energiemanagementsystemen automatisch verarbeitet werden kann.

Die ElCom stellte fest, dass die Qualität der bisherigen Veröffentlichungen teilweise verbessert werden muss. Netzbetreiber müssen eine einzige Datei für sämtliche Tarife bereitstellen und den direkten Download-Link im Rahmen der Tariferhebung bis zum 31. August melden.

Wichtige Anforderungen für maschinenlesbare Tarife

  • Publikation einer JSON-Datei mit sämtlichen Tarifen
  • Veröffentlichung über eine frei zugängliche Webadresse
  • Direkter Download-Link muss der ElCom gemeldet werden
  • Link wird über die Open-Data-Plattform LINDAS bereitgestellt

ElCom publiziert erstmals Sunshine-Indikatoren

Mit der sogenannten Sunshine-Regulierung veröffentlicht die ElCom erstmals systematische Vergleichsdaten zu Kosten, Qualität und Effizienz der Netzbetreiber.

Die Transparenzindikatoren wurden im Januar 2026 publiziert und sind nun öffentlich zugänglich. Sie ergänzen die bereits bekannten Tarifinformationen der Strompreiswebseite der ElCom.

Die Veröffentlichung basiert auf Artikel 22 des Stromversorgungsgesetzes und soll die Transparenz im Strommarkt erhöhen.

Bundesrat beschleunigt Bewilligungsverfahren für Energieanlagen

Der Bundesrat hat Ende Februar beschlossen, den sogenannten Beschleunigungserlass für grosse Anlagen der erneuerbaren Stromproduktion grösstenteils per 1. April 2026 in Kraft zu setzen.

Für Solar-, Wind- und Wasserkraftanlagen von nationalem Interesse führen die Kantone künftig ein konzentriertes Plangenehmigungsverfahren durch. Der Standortkanton erteilt dabei sämtliche notwendigen kantonalen und kommunalen Bewilligungen in einem einzigen Verfahren.

Zudem wird der Rechtsmittelweg verkürzt. Auf kantonaler Ebene ist künftig nur noch eine Beschwerde an das obere kantonale Gericht möglich.

Aargauer Strom Award 2026

Der Verband Aargauer Stromversorger ruft weiterhin zur Einreichung von Projekten für den Aargauer Strom Award 2026 auf. Die Eingabefrist für Nominationen läuft noch bis zum 20. März 2026.

Gesucht werden innovative Energieprojekte aus dem Kanton Aargau, die in den vergangenen zwei Jahren realisiert wurden.