Regulierung, Tarife und Energiepolitik im Fokus des VAS-Newsletters März 2026.
Regulierung, Tarife und Energiepolitik im Fokus des VAS-Newsletters März 2026.
Verbände 30. Mai 2026 · 3 Min Lesezeit

VAS ordnet neue Tarif- und Regulierungsfragen ein

Der VAS-Newsletter Mai zeigt zentrale Themen für Verteilnetzbetreiber: Tarife 2027, LEG-Abrechnung, Effizienzziele und Netzexpress.

Regulierung, Tarife und Energiepolitik im Fokus des VAS-Newsletters März 2026.

Der Verband Aargauischer Stromversorger (VAS) fasst in seinem Newsletter Mai 2026 mehrere aktuelle Entwicklungen zusammen, die für Verteilnetzbetreiber und Energieversorger in den kommenden Monaten relevant werden. Im Zentrum stehen die Netznutzungstarife 2027, regulatorische Anforderungen an Abrechnungsdienstleistungen, Effizienzziele, die nationale Datenplattform und der Netzexpress.

Für die Mitglieder des Verbands ist vor allem die Tarifentwicklung bei der AEW Energie von Bedeutung. Mit dem steigenden Anteil dezentraler Photovoltaik-Produktion verändern sich Lastflüsse und Kostenstrukturen im Verteilnetz. Dadurch geraten bisherige Berechnungsmodelle zunehmend unter Druck.

AEW gewichtet Leistungstarife ab 2027 stärker

Die AEW Energie hat ihre Netznutzungstarife für 2027 am 28. Mai 2026 bekanntgegeben. Vorausgegangen war ein intensiver Austausch zwischen der VAS-Arbeitsgruppe Netz und den Netzverantwortlichen der AEW. Ziel war es, die Folgen der vorgesehenen Anpassungen transparent zu machen und den quantitativen Einfluss auf die Verbandsmitglieder abzuschätzen.

Die Tarifberechnung wird in zwei Schritten an die Berechnungsmodelle der Vorlieferanten angepasst. Für die Tarifperiode 2027 werden 70% der Netzkosten über die Leistungskomponente in kW verrechnet. Der heutige Anteil liegt bei rund 50%.

Ab 2028 soll dieser Anteil auf 90% steigen. Damit verschiebt sich die Kostenallokation stärker in Richtung Leistung und damit näher an das Verursacherprinzip. Gleichzeitig erhalten betroffene Netzbetreiber mehr Zeit, um ihre Lastprofile zu optimieren und die Vorliegerkosten zu reduzieren.

AEW-Tarife 2027 verändern die Kostenlogik

  • 2027 werden 70% der Netzkosten über die Leistungskomponente verrechnet.
  • Ab 2028 steigt der Leistungsanteil auf 90%.
  • Die Leistung wird ab 2027 monatlich auf Basis der Jahresleistungsspitze verrechnet.
  • Für die Arbeitskomponente in kWh wendet die AEW neu das Nettoprinzip an.

LEG-Abrechnung muss vom Netzgeschäft getrennt sein

Ein weiteres Thema betrifft Abrechnungsdienstleistungen für lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG). Die ElCom weist darauf hin, dass gemäss Art. 12 Abs. 2 StromVG die vollständige Entflechtung zwischen dem Monopolgeschäft und Marktdienstleistungen gewährleistet sein muss.

In der Praxis bedeutet dies, dass Verteilnetzbetreiber den LEG-Strom nicht mit derselben Rechnung verrechnen dürfen wie den Netz-Strom. Für den Bezug von LEG-Strom ist eine separate Rechnung erforderlich, die auch separat zugestellt werden muss.

Einige ERP-Systeme können diese Anforderung bereits mit aktuellen Software-Releases erfüllen. Andere Anbieter arbeiten an entsprechenden Anpassungen. Der VAS empfiehlt seinen Mitgliedern, die Umsetzung mit ihren ERP-Lieferanten abzuklären.

Effizienzziele werden für die Tarifberechnung relevanter

Bei der Erhebung der Effizienzziele müssen erstmals die Kosten für die Umsetzung von Massnahmen gemeldet werden. Für das Reportjahr 2025 ist das neue Feld gemäss Auskunft von EffEl mit Null zu befüllen, da den Verteilnetzbetreibern für 2025 noch keine Effizienzziele vorgegeben wurden.

Ab der Reportperiode 2026 können effektive Kosten in diesem Feld eingetragen werden. Damit gewinnt die Dokumentation von Effizienzmassnahmen für Verteilnetzbetreiber weiter an Bedeutung.

Zudem hat die ElCom ihr FAQ zur Anrechenbarkeit von Effizienzmassnahmen aktualisiert. Der VAS empfiehlt, dieses Dokument bei der Tarifberechnung 2027 zu berücksichtigen.

Netzexpress soll auch Verteilnetze entlasten

Die Energiekommission des Ständerates hat den Netzexpress ohne Gegenstimme angenommen. Dabei wurden verschiedene Anliegen der Branche aufgenommen, die nicht nur das Übertragungsnetz betreffen.

Nach den Anpassungen sollen auch Verteilnetze von vereinfachten Verfahren profitieren. Verkabelte Leitungen der Netzebene 5 sollen nachträglich bewilligt werden können, wenn sie unbestritten sind und nicht durch Schutzgebiete führen.

Vereinfachungen beim Ersatz von Leitungen auf bestehenden Trassen sollen zudem nicht nur im Höchstspannungsnetz gelten, sondern auch im Hochspannungsnetz. Zusätzlich sind Erleichterungen für den Bau von Trafostationen ausserhalb der Bauzone vorgesehen.

Bund und ElCom prägen die energiepolitische Agenda

Der Newsletter verweist auch auf mehrere energiepolitische Entwicklungen auf Bundesebene. Der Bundesrat hat am 27. Mai 2026 Teilrevisionen von fünf Verordnungen im Energie- und einer Verordnung im Strombereich genehmigt. Die Änderungen betreffen unter anderem Effizienzanforderungen an Geräte, die Vergütung von eingespeistem Strom sowie Präzisierungen bei Wasserkraft und Kernenergie.

Die revidierten Verordnungen treten per 1. Juli 2026 in Kraft. Die neuen Regeln zur Abnahmevergütung folgen per 1. Januar 2027.

Parallel dazu läuft seit dem 15. April 2026 eine Vernehmlassung zu einem weiteren Verordnungspaket im Energiebereich. Sie dauert bis zum 15. Juli 2026 und umfasst unter anderem die Energieförderungsverordnung, die Energieverordnung, die Stromversorgungsverordnung und die Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen.

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