Entwicklung der Stromtarife der Gemeindewerke Villmergen mit neuem Leistungspreis, sinkendem Grundpreis und marktnäherer Solarstromvergütung
Die Gemeindewerke Villmergen erwarten für das kommende Tarifjahr tiefere Strompreise und führen für Basiskunden einen Leistungspreis im Netz ein. zvg
Tarife & Abgaben 9. August 2026 · 4 Min Lesezeit

GWV Stromtarife 2027 sinken, Leistungspreis kommt

Die Gemeindewerke Villmergen erwarten tiefere Strompreise und führen für Basiskunden bis 50’000 kWh einen Leistungspreis im Netz ein.

GWV erwarten für 2027 erneut tiefere Strompreise

Nach den starken Preissteigerungen der Jahre 2023 und 2024 hat sich die Lage an den Strommärkten 2025 und 2026 beruhigt. Für das kommende Tarifjahr rechnen die Gemeindewerke Villmergen (GWV) mit einer weiteren Senkung der Strompreise. Die definitiven Stromprodukte und Tarife werden am 31. August 2026 publiziert.

Die GWV verfügen nur über geringe eigene Produktionskapazitäten und beschaffen deshalb den grössten Teil ihres Strombedarfs am Energiemarkt. Rund drei Jahre vor dem effektiven Verbrauch beginnen sie mit dem Einkauf erster Stromtranchen. Über einen Zeitraum von rund zweieinhalb Jahren wird die Beschaffung schrittweise fortgeführt, bis etwa 90 Prozent des erwarteten Bedarfs gedeckt sind.

Der verbleibende Strombedarf wird im Tarifjahr je nach Angebot und Nachfrage kurzfristig am Spotmarkt beschafft. Mit dieser Beschaffungsstrategie sollen kurzfristige Preisschwankungen weniger stark auf die Stromtarife durchschlagen. Seit 2026 müssen die GWV zudem mindestens 20 Prozent ihrer Strombeschaffungsmenge über mittel- bis langfristige Verträge aus inländischen erneuerbaren Stromquellen beziehen.

Stromtarife der GWV im Überblick

  • Für das kommende Tarifjahr wird eine weitere Senkung der Strompreise erwartet.
  • Der Grundpreis der Netznutzung sinkt von CHF 12.40 auf CHF 4.00 pro Monat.
  • Für Basiskunden bis 50’000 kWh Jahresverbrauch wird ein Leistungspreis von CHF 1.50 pro kW eingeführt.
  • Massgebend ist die höchste 15-minütige Leistungsspitze des Monats innerhalb definierter Zeitfenster.
  • Die definitiven Stromprodukte werden am 31. August 2026 publiziert.

Leistungspreis ergänzt Netztarif für Haushalte und KMU

Für Privathaushalte und KMU der Basiskundengruppe mit einem Jahresverbrauch bis 50’000 kWh ergänzen die GWV die bisherigen Preiskomponenten um einen Leistungspreis Netz. Pro Monat werden CHF 1.50 je Kilowatt der höchsten massgebenden Leistungsspitze verrechnet. Grundlage ist die Viertelstunde, in der die höchste Leistung innerhalb des jeweiligen Abrechnungszeitfensters erreicht wird.

Im Sommerhalbjahr von April bis September wird die Leistungsspitze zwischen 20.00 Uhr und 07.00 Uhr berücksichtigt. Im Winterhalbjahr von Oktober bis März gilt das Zeitfenster von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Bei einer massgebenden monatlichen Leistungsspitze von beispielsweise 5 kW beträgt die neue Leistungskomponente CHF 7.50 pro Monat.

Parallel zur Einführung des Leistungspreises reduzieren die GWV den monatlichen Grundpreis der Netznutzung deutlich von CHF 12.40 auf CHF 4.00. Damit erhält neben dem Stromverbrauch auch der Zeitpunkt der Leistungsbeanspruchung ein stärkeres Gewicht. Ein gleichmässigerer Verbrauch und die Vermeidung gleichzeitig betriebener stromintensiver Geräte können die für die Abrechnung relevante Leistungsspitze reduzieren.

Netzkosten und Absatzmengen beeinflussen die Tarife

Die Energiebeschaffung für das Tarifjahr 2027 haben die GWV Anfang Juli 2026 abgeschlossen. Obwohl die AEW Energie AG als Vorlieferantin höhere Netzpreise verrechnet, sollen sich diese Netzkosten nach Angaben der GWV tarifneutral auf die Stromrechnung auswirken. Weitere Einflussgrössen sind die Absatzmenge und die Entwicklung der übrigen Kostenbestandteile.

Bei gleichbleibenden Kosten führen sinkende Absatzmengen zu höheren spezifischen Preisen. Als Gründe für rückläufige Netzabsätze nennen die GWV insbesondere steigende Einspeisemengen aus Photovoltaikanlagen sowie zunehmend mildere Winter. Die selbst beeinflussbaren Kostenpositionen werden nach Angaben des Unternehmens regelmässig auf Effizienzpotenziale überprüft.

Bei den öffentlichen Abgaben sinken die Kosten für die Stromreserve und die Systemdienstleistungen des Bundes. Gleichzeitig steigen die solidarisierten Kosten für Netzverstärkungen. Insgesamt erwarten die GWV bei den öffentlichen Abgaben eine tendenzielle Entlastung.

Solarstrom wird stärker nach Spotmarktpreisen vergütet

Auch bei der Vergütung von Solarstrom steht eine grundlegende Änderung bevor. Während die Rückliefervergütung bisher auf einem vom Bundesamt für Energie vierteljährlich berechneten Referenz-Marktpreis basierte, erfolgt die Vergütung ab 2027 auf Basis stündlicher Spotmarktpreise. Damit wird eingespeister Solarstrom deutlich unmittelbarer nach den Marktverhältnissen bewertet.

Die zunehmende Photovoltaikproduktion führt insbesondere an sonnigen Tagen zu stärkeren Schwankungen der Marktpreise und zeitweise auch zu negativen Preisen. Nach Einschätzung der GWV gewinnen dadurch intelligente Energiemanagementsysteme und Speicherlösungen in Haushalten und Gewerbebetrieben weiter an Bedeutung. Für Photovoltaikanlagen bis 150 kWp gelten Mindestvergütungen, die sehr tiefe Marktpreise abfedern sollen.

Für Produzenten wird damit stärker relevant, zu welchem Zeitpunkt Strom ins Netz eingespeist oder selbst verbraucht wird. Speicher und steuerbare Verbraucher ermöglichen es, Produktion und Verbrauch zeitlich besser aufeinander abzustimmen. Die Marktpreissignale werden dadurch stärker als bisher Bestandteil der Vergütungslogik für Solarstrom.

Neue Stromgesetzgebung verändert weitere Prozesse

Die Änderungen bei den Tarifen sind Teil einer Reihe von Anpassungen aufgrund des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien und der dazugehörigen Verordnungen. Bereits seit 2026 setzen die GWV lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) um und führen dafür angepasste Netznutzungstarife. Innerhalb einer LEG kann lokal erzeugter Strom über das bestehende Verteilnetz weitergegeben werden.

Ab 2027 erfolgt zudem der Einkauf von Herkunftsnachweisen quartalsweise. Diese werden in der Stromkennzeichnung der GWV sowie bei den einzelnen Energieprodukten berücksichtigt. Gleichzeitig laufen die Vorbereitungen für die Bereitstellung der erforderlichen Stammdaten und die Anbindung an den Datahub Schweiz.

Weitere Vorgaben betreffen die Energieeffizienz. Nach einer Einsparvorgabe von 1.0 Prozent des Stromabsatzes im Jahr 2026 steigt der Zielwert 2027 auf 1.5 Prozent und ab 2028 auf 2.0 Prozent. Ab Herbst 2026 wollen die GWV zudem im Kundenportal Verbrauchsinformationen und Empfehlungen zum Stromsparen bereitstellen.

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