Darstellung eines digitalen Tariftools zur Erstellung und Prüfung maschinenlesbarer Stromtarife im JSON-Format
Maschinenlesbare Stromtarife werden als strukturierte JSON-Datei erstellt, geprüft und über einen direkten Download-Link veröffentlicht. zvg
Tarife & Abgaben 6. August 2026 · 4 Min Lesezeit

ElCom konkretisiert maschinenlesbare Stromtarife

Netzbetreiber müssen ihre Stromtarife als strukturierte JSON-Datei publizieren und der ElCom bis Ende August einen direkten Download-Link melden.

Maschinenlesbare Tarife gewinnen für Schweizer Verteilnetzbetreiber weiter an Bedeutung. Gemäss Artikel 7b Absatz 1 der Stromversorgungsverordnung müssen die Tarife über eine frei zugängliche Webadresse in einer Form publiziert werden, die von Software automatisiert gelesen und verarbeitet werden kann. Diese Pflicht gilt bereits für die Tarife 2026.

Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) hat die für das Tarifjahr 2026 gemeldeten Dateien und Webadressen ausgewertet. Dabei zeigte sich, dass insbesondere bei der Struktur der Dateien und bei den hinterlegten Download-Links Verbesserungsbedarf besteht.

JSON-Datei muss sämtliche Stromtarife enthalten

Die Tarifinformationen werden in der Praxis als strukturierte JSON-Datei bereitgestellt. Ein PDF-Tarifblatt oder eine Webseite mit einer Tarifübersicht erfüllt die Anforderungen an eine maschinenlesbare Veröffentlichung nicht.

Die Datei muss sämtliche Tarife eines Verteilnetzbetreibers enthalten. Mehrere separate JSON-Dateien für einzelne Produkte, Kundengruppen oder Gemeinden entsprechen nicht der von der ElCom erwarteten Publikationsform.

Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) hat einen Standard und eine Programmierschnittstelle entwickelt, mit denen die Tarifdaten in das erforderliche Format überführt werden können. Die Tarifdatei ist entsprechend der API-Definition als Datei mit der Endung «.json» zu erstellen.

Anforderungen an maschinenlesbare Tarife

  • Alle Verteilnetzbetreiber müssen ihre Tarife maschinenlesbar veröffentlichen.
  • Eine JSON-Datei muss sämtliche Tarife des Netzbetreibers enthalten.
  • Die gemeldete Webadresse muss direkt zur JSON-Datei führen.
  • Der Download-Link ist im Rahmen der Tariferhebung bis 31. August zu melden.

Download-Link muss direkt zur JSON-Datei führen

Ein zentraler Punkt ist die korrekte Veröffentlichung der Datei. Die bei der ElCom gemeldete Webadresse darf nicht lediglich auf eine allgemeine Webseite, einen Download-Bereich oder eine Tarifübersicht verweisen.

Der Link muss direkt zur JSON-Datei führen. Eine entsprechende Adresse kann beispielsweise nach dem Muster «name-netzbetreiber.ch/pfad/content/file_tariffs.json» aufgebaut sein.

Die Datei muss über diese Adresse frei zugänglich und ohne Anmeldung abrufbar sein. Zudem sollte die URL langfristig stabil bleiben, damit Behörden, Vergleichsportale und weitere Anwendungen dauerhaft auf dieselbe Datenquelle zugreifen können.

ElCom veröffentlicht Download-Links über LINDAS

Die ElCom erwartet den direkten Download-Link im Rahmen der jährlichen Tarifdeklaration. Für die Tarife des Folgejahres muss dieser grundsätzlich bis zum 31. August gemeldet werden.

Die gemeldeten Links werden anschliessend auch über LINDAS, die Linked Data Services des Bundes, in maschinenlesbarer Form bereitgestellt. Die Daten sind dort im Bereich «Tarifdaten und Visualisierungen» unter den maschinenlesbaren Tarifen verfügbar.

Damit werden die Tarifinformationen nicht nur für die ElCom, sondern auch für Vergleichsportale, Energiemanagementsysteme, Datendrehscheiben und weitere digitale Anwendungen nutzbar. Fehlerhafte Links oder nicht standardkonforme Dateien können deshalb die automatisierte Weiterverarbeitung erheblich beeinträchtigen.

Tariftool führt von der Erfassung bis zum JSON-Export

Das Tariftool von SEC Swiss Energy Consulting unterstützt Energieversorger bei der strukturierten Erstellung und Prüfung maschinenlesbarer Tarifdaten. Die Tarife werden schrittweise in einem geführten Editor erfasst und zu einer konsistenten Datengrundlage zusammengeführt.

Abbilden lassen sich unter anderem Zeitfenster, Saisonzeiten, Hoch- und Niedertarife, Gemeindeabgaben sowie weitere Tarifbestandteile. Integrierte Plausibilitätsprüfungen helfen dabei, unvollständige Angaben, widersprüchliche Zeitdefinitionen und strukturelle Fehler frühzeitig zu erkennen.

Bestehende Daten können aus Excel, XML oder ElCom-EDES übernommen werden. Dadurch müssen bereits erfasste Tarifinformationen nicht erneut manuell eingegeben werden.

Kundenlink erleichtert Prüfung und Freigabe

Über einen geschützten Kundenlink können Energieversorger ihre aufbereiteten Tarifdaten kontrollieren und Rückmeldungen übermitteln. Die Darstellung umfasst ein übersichtliches Tarifblatt sowie Auswertungen zu Abnahmefällen und zur Tarifentwicklung.

Korrekturen, Ergänzungen und Hinweise werden strukturiert erfasst. Nach Abschluss der Prüfung kann die aufbereitete Version freigegeben und für den Export verwendet werden.

Am Ende des Prozesses steht eine standardisierte JSON-Tarifdatei für die Veröffentlichung. Optional können die Daten zusätzlich als ElCom-EDES-XML für weitere Arbeitsschritte und die Tarifdeklaration ausgegeben werden.

Maschinenlesbare Daten vermeiden Medienbrüche

Strukturierte Tarifdaten ermöglichen eine automatisierte Verarbeitung ohne manuelle Übertragung aus PDF-Dokumenten oder Webseiten. Dadurch lassen sich Fehler reduzieren und Tarifinformationen konsistent für verschiedene Publikations- und Behördenprozesse verwenden.

JSON ist dafür ein schlankes und offenes Datenformat. Die Informationen können direkt von Rechnern, Vergleichsportalen, Energiemanagementsystemen und Behördenplattformen eingelesen und ausgewertet werden.

Für Netzbetreiber entsteht damit ein durchgängiger Prozess von der Datenerfassung über die Qualitätskontrolle und Freigabe bis zur Veröffentlichung. Entscheidend bleiben eine vollständige Datei, ein stabiler direkter Download-Link und die fristgerechte Meldung an die ElCom.

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