50 MWh als Grenze für Haushalte und Verbrauchsstätten

Im Rahmen der Umsetzung des Stromabkommens Schweiz–EU definiert der Bundesrat ein Grundversorgungsregime für Haushalte und Verbrauchsstätten mit einem Jahresverbrauch von unter 50 Megawattstunden. Diese können weiterhin Strom zu regulierten Preisen beziehen oder nach einem Markteintritt wieder in die Grundversorgung zurückkehren.

Mit dem Stromabkommen erhalten grundsätzlich alle Endverbraucher die Möglichkeit, ihren Stromlieferanten frei zu wählen. Die Grundversorgung bleibt jedoch als Sicherheitsnetz für kleinere Verbraucher bestehen.

Diese Regelung war bereits Teil der Vernehmlassungsvorlage und wird nun verbindlich festgelegt.

Opt-In für stromintensive Kleinstunternehmen

Neu schafft der Bundesrat eine Opt-In-Möglichkeit für Verbrauchsstätten mit einem Jahresverbrauch zwischen 50 und 100 MWh. Diese können auf Antrag in der Grundversorgung verbleiben, sofern sie als Kleinstunternehmen gelten.

Als Kleinstunternehmen gelten Betriebe mit höchstens zehn Beschäftigten sowie einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von maximal zwei Millionen Euro. Die Kriterien entsprechen Artikel 2 Ziffer 6 der EU-Strombinnenmarktrichtlinie.

Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass besonders stromintensive kleine Betriebe kurzfristig vollständig dem freien Markt ausgesetzt werden.

Eckpunkte der Grundversorgung

  • Grundversorgung bis 50 MWh Jahresverbrauch
  • Opt-In für 50 bis 100 MWh bei Kleinstunternehmen
  • Regulierte Preise in der Grundversorgung
  • Befristung des Opt-In auf zehn Jahre

Zeitliche Begrenzung und vollständige Marktöffnung

Der Verbleib von Kleinstunternehmen in der Grundversorgung ist zeitlich begrenzt. Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Stromabkommens müssen auch diese Unternehmen in den freien Strommarkt wechseln.

Der Bundesrat verfolgt damit das Ziel, die Marktöffnung schrittweise umzusetzen und gleichzeitig Planungssicherheit für kleine Betriebe zu schaffen.

Die Ausgestaltung der Grundversorgung bildet einen zentralen Baustein bei der Umsetzung des Stromabkommens SchweizEU.