Eniwa senkt die Stromkosten für einen typischen Haushalt um 6,9 Prozent. Gleichzeitig vereinheitlicht der Versorger die Grundversorgung.
Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4'500 Kilowattstunden bezahlt 2027 rund CHF 1'211 für Strom. Das sind rund CHF 90 weniger als 2026, als die Jahreskosten bei rund CHF 1'300 lagen. Gegenüber dem Höchststand von 2024 beträgt die Entlastung rund CHF 353 oder 23 Prozent.
Stromtarife von Eniwa im Überblick
Jahreskosten bei 4'500 kWh sinken von rund CHF 1'300 auf CHF 1'211.
Die Stromkosten reduzieren sich gegenüber 2026 um 6,9 Prozent.
Die Netznutzungstarife sinken insgesamt um rund 3 Prozent.
Ab 2027 gilt in der Grundversorgung einheitlich «Eniwa Naturstrom Schweiz».
Die Preise für die Energielieferung verändern sich gegenüber 2026 nur geringfügig. Beim Produkt «Eniwa Naturstrom Schweiz» sinkt der Hochtarif von 10,90 auf 10,80 Rappen pro Kilowattstunde. Der Niedertarif reduziert sich von 9,10 auf 9,00 Rappen pro Kilowattstunde.
Damit liegen die Energiepreise weiterhin deutlich unter dem Höchststand von 2024. Zur Entlastung der Kundinnen und Kunden trägt zudem der Abbau von Überdeckungen aus den Vorjahren bei. Einnahmen, die über den anrechenbaren Kosten lagen, werden in den Tarifen 2027 berücksichtigt.
Auch bei der Netznutzung kommt es zu einer Entlastung. Leicht sinkende Netzkosten treffen bei Eniwa auf einen rückläufigen Netzabsatz. Insgesamt resultieren daraus rund 3 Prozent tiefere Netznutzungstarife.
Die Abgaben sinken ebenfalls leicht. Tiefere Kosten für die Systemdienstleistungen von Swissgrid und die Stromreserve des Bundes stehen höheren solidarisierten Kosten des Übertragungsnetzes gegenüber. Die Bundesabgabe gemäss Energiegesetz und die Konzessionsabgabe an die Gemeinden bleiben unverändert.
Eniwa vereinheitlicht die Grundversorgung
Ab 2027 beziehen alle Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung «Eniwa Naturstrom Schweiz». Das Produkt besteht aus 100 Prozent erneuerbarem Strom aus der Schweiz. Das regionale Ökostromprodukt «Eniwa Naturstrom Regio» wird nicht weitergeführt.
Grund dafür sind regulatorische Vorgaben, nach denen freiwillige Fonds- und Projektbeiträge nicht mehr Bestandteil des Energietarifs sein dürfen. Den Fonds für regionale Biodiversitätsprojekte führt Eniwa allein weiter. Damit bleibt die Unterstützung entsprechender Projekte ausserhalb des Stromtarifs bestehen.
Tarifzeiten fördern Verbrauch bei hoher Solarproduktion
Die neuen Stromtarife gelten ab dem 1. Januar 2027. Die bisherigen Tarifzeiten bleiben unverändert. Der Niedertarif gilt weiterhin täglich von 12 bis 17 Uhr und von 22 bis 7 Uhr sowie durchgehend am Wochenende.
Haushaltskundinnen und -kunden profitieren damit am Nachmittag und am Wochenende von über 20 Prozent günstigeren Preisen. Diese Zeitfenster fallen teilweise in Stunden mit besonders hoher Solarstromproduktion. Eniwa behält damit die bestehende zeitliche Differenzierung der Strompreise bei.