Stadtwerk Winterthur setzt auf finanzielle Anreize zur Senkung des Stromverbrauchs und erfüllt damit Vorgaben der neuen Stromgesetzgebung. Gefördert werden energieeffiziente Haushaltsgeräte ab April 2026.
Winterthur gibt dem Förderprogramm Energie Winterthur eine eigene Rechtsgrundlage. Der Schritt präzisiert Finanzierung, Förderpraxis und Laufzeit bis zum Klimaziel Netto null 2040.
Das UVEK legt den nominalen WACC für 2026 neu fest und senkt die kalkulatorischen Kapitalkostensätze für erneuerbare Förderinstrumente deutlich.
Der Kanton Thurgau passt sein Förderprogramm Energie per 2026 geringfügig an. Ziel bleibt eine hohe Energieeinsparung und CO2-Reduktion bei effizientem Einsatz der Fördermittel.
Der Stadtrat der Stadt Zürich hält ab 2026 an einer stabilen Rückliefervergütung für Solarstrom fest. Ziel ist es, Investitionssicherheit für Photovoltaikanlagen zu gewährleisten und den Eigenverbrauch weiter zu stärken.
Ab 2026 vergütet die BKW in Bern, Solothurn und Jura den Kauf effizienter Kühlschränke, Geschirrspüler und Gefrierschränke mit CHF 40 bis 70.
Die geplante Revision der Energieförderungsverordnung passt das Bewirtschaftungsentgelt in der Direktvermarktung an das neue Einpreismodell an. Die Vernehmlassung läuft bis Februar 2026.