Stadtwerk Winterthur führt Förderprogramm für Haushaltsgeräte ein
Stadtwerk Winterthur unterstützt den Ersatz alter und ineffizienter Haushaltsgeräte durch besonders energieeffiziente Modelle. Ziel ist es, den Stromverbrauch in Winterthurer Liegenschaften nachhaltig zu senken und gleichzeitig gesetzliche Vorgaben zur Effizienzsteigerung umzusetzen.
Förderberechtigt sind Geräte, die ab dem 1. April 2026 gekauft werden und definierte Effizienzkriterien erfüllen. Voraussetzung ist zudem, dass ein bestehendes Gerät ersetzt wird.
Das Programm adressiert zentrale Stromverbraucher im Haushalt und setzt gezielt bei Geräten mit hohem Einsparpotenzial an.
Bis zu 100 Franken Förderung je nach Effizienzklasse
Gefördert werden unter anderem Kühl- und Gefrierschränke, Geschirrspüler sowie Wäschetrockner. Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach der Effizienzklasse des neuen Geräts.
Besonders energieeffiziente Modelle werden aktuell mit bis zu 100 CHF unterstützt. Damit schafft Stadtwerk Winterthur gezielte finanzielle Anreize für Investitionen in stromsparende Technologien.
Der Förderbeitrag kann nach dem Kauf des Geräts beantragt werden.
Förderprogramm im Überblick
- Start: 1. April 2026
- Förderhöhe: bis zu 100 CHF pro Gerät
- Voraussetzung: Ersatz eines ineffizienten Altgeräts
- Geförderte Geräte: Kühlschränke, Geschirrspüler, Trockner
Topten übernimmt Prüfung und Auszahlung der Beiträge
Die Abwicklung des Förderprogramms erfolgt über die unabhängige Plattform Topten. Diese prüft die eingereichten Anträge und stellt sicher, dass alle Kriterien erfüllt sind.
Durch diese externe Prüfung wird gewährleistet, dass nur besonders effiziente Geräte unterstützt werden und die Fördermittel zielgerichtet eingesetzt werden.
Topten unterstützt zudem Konsumentinnen und Konsumenten bei der Auswahl energieeffizienter Produkte.
Förderprogramm setzt Vorgaben des Mantelerlasses um
Die rechtliche Grundlage bildet die neue Stromgesetzgebung des Bundes, der sogenannte Mantelerlass. Dieser wurde 2024 von der Schweizer Stimmbevölkerung angenommen und verfolgt unter anderem das Ziel, den Stromverbrauch zu reduzieren.
Energieversorger sind verpflichtet, konkrete Massnahmen zur Steigerung der Stromeffizienz umzusetzen und deren Wirkung nachzuweisen. Stadtwerk Winterthur erfüllt diese Vorgaben mit dem neuen Förderprogramm.
Die Finanzierung erfolgt über die Stromtarife, wodurch die Massnahmen systematisch in die Energieversorgung integriert werden.






