Bundesgericht beurteilt Solaranlage als Bundesaufgabe
Ausgangspunkt des Verfahrens war eine geplante Photovoltaikanlage auf dem Dach einer Liegenschaft an der Technikumstrasse in Winterthur. Der Bauausschuss der Stadt hatte das Gesuch im Juni 2023 bewilligt. Gegen diesen Entscheid erhob der Zürcher Heimatschutz Rekurs, dem das Baurekursgericht des Kantons Zürich stattgab.
Die Stadt Winterthur zog den Fall weiter, um eine schweizweit relevante Rechtsfrage klären zu lassen. Konkret ging es um die Frage, ob Solaranlagen in ISOS-Perimetern mit Erhaltungsziel A als Erfüllung einer Bundesaufgabe gelten.
Das Bundesgericht bejahte dies nun letztinstanzlich und wies die Beschwerde der Stadt ab.
ISOS-Perimeter mit Erhaltungsziel A im Fokus
Das betroffene Gebäude ist nicht im Inventar schutzwürdiger Bauten der Stadt Winterthur aufgeführt und wurde in der Vergangenheit baulich verändert. Dennoch liegt es innerhalb der Winterthurer Altstadt, die im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung mit Erhaltungsziel A verzeichnet ist.
Nach Auffassung des Bundesgerichts genügt dieser Umstand, um von einer Bundesaufgabe auszugehen. Damit ist im Bewilligungsverfahren zwingend die kantonale Fachstelle für Raumentwicklung einzubeziehen.
Diese prüft, ob zusätzlich ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission oder der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege erforderlich ist.
«Dieser Entscheid schafft hohe bürokratische Hürden für die Erstellung von Solaranlagen in Kernzonen.»
Kritik aus Winterthur an Entscheid des Bundesgerichts
Die Stadt Winterthur bedauert den Entscheid und sieht darin eine Einschränkung der Gemeindeautonomie. Nach Ansicht der Stadt war die Einordnung der Anlage im Baugesuchsverfahren gründlich geprüft worden.
Besonders kritisch wird bewertet, dass selbst das Bundesamt für Raumentwicklung im Verfahren vor Bundesgericht die Erstellung von Solaranlagen in ISOS-A-Perimetern nicht als Bundesaufgabe qualifiziert hatte.
Aus Sicht der Stadt erschwert der Entscheid die Umsetzung von Solaranlagen in historischen Ortskernen und wirkt bremsend auf die Energiewende.
Entscheid Bundesgericht zu Solaranlagen in ISOS-Gebieten
- Solaranlagen in ISOS-A-Perimetern gelten als Bundesaufgabe
- Kantonale Fachstelle muss zwingend beigezogen werden
- Beschwerde der Stadt Winterthur wurde abgewiesen






