Bundesrat spricht sich gegen Solarinitiative aus
Der Bundesrat hat am 6. März 2026 eine Aussprache zur Volksinitiative «Für eine sichere Versorgung mit erneuerbaren Energien (Solarinitiative)» geführt. Die Landesregierung lehnt die Initiative ab und verzichtet auf einen Gegenvorschlag. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wird dem Bundesrat im Dezember 2026 die Botschaft zur Initiative vorlegen.
Die Initiative wurde am 10. Dezember 2025 bei der Bundeskanzlei eingereicht. Sie verlangt, dass geeignete Flächen von Gebäuden und Anlagen künftig verpflichtend für die Produktion erneuerbarer Energien genutzt werden müssen. Besonders im Fokus steht der Ausbau der Solarenergie.
Ausnahmen wären vorgesehen, wenn Schutzinteressen entgegenstehen oder eine Nutzung unverhältnismässig wäre.
Initiative verlangt verpflichtende Nutzung von Gebäudeflächen
Die Initiative sieht vor, dass bei neuen Bauten sowie bei erheblichen Umbau- und Erneuerungsarbeiten Solaranlagen spätestens ein Jahr nach Annahme installiert werden müssen. Für bestehende Gebäude wäre eine Übergangsfrist von 15 Jahren vorgesehen.
Der Stromverbrauch dürfte in den kommenden Jahren deutlich steigen. Gründe sind insbesondere die Elektrifizierung im Wärme- und Mobilitätsbereich sowie das Bevölkerungswachstum. Entsprechend müsste auch die inländische Stromproduktion deutlich ausgebaut werden.
Der Bundesrat beurteilt die Initiative dennoch kritisch und sieht mehrere Herausforderungen bei der Umsetzung.
Kernpunkte der Solarinitiative
- Verpflichtende Nutzung geeigneter Gebäude- und Anlagenflächen für erneuerbare Energien
- Solaranlagen bei Neubauten innerhalb eines Jahres nach Annahme der Initiative
- Nachrüstung bestehender Gebäude innerhalb von 15 Jahren vorgesehen
Bundesrat verweist auf bestehende Regelungen im Energiegesetz
Nach Ansicht der Regierung greift die Initiative in das Privateigentum und die Eigentumsgarantie ein. Zudem könnten neue Umsetzungsprobleme bei der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen entstehen.
Der Bundesrat sieht ausserdem Herausforderungen bei der Verfügbarkeit von Fachkräften sowie bei der zusätzlichen Infrastruktur für Stromspeicher und Netzanpassungen.
Gleichzeitig verweist die Regierung darauf, dass zentrale Anliegen der Initiative bereits im geltenden Recht berücksichtigt sind. Das Energiegesetz sieht einen starken Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion bis 2050 vor.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt zudem eine Pflicht zur Nutzung der Sonnenenergie auf Dächern oder Fassaden bei neuen Gebäuden mit einer anrechenbaren Fläche von mehr als 300 Quadratmetern. Die neuen Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2025) sehen zusätzlich vor, dass Anforderungen zur Eigenstromerzeugung künftig auch bei Dachsanierungen gelten können.






