BKW führt ab Mitte 2026 freiwillig eine dynamische Abnahmevergütung für Solarstrom ein. Die Vergütung richtet sich nach dem stündlichen Day-Ahead-Spotmarktpreis. Damit werden Eigenverbrauch, Batteriespeicher und marktnahe Einspeisung wichtiger.
BKW führt ab Mitte 2026 freiwillig eine dynamische Abnahmevergütung für Solarstrom ein. Die Vergütung richtet sich nach dem stündlichen Day-Ahead-Spotmarktpreis. Damit werden Eigenverbrauch, Batteriespeicher und marktnahe Einspeisung wichtiger.
Tarife & Abgaben 30. Mai 2026 · 3 Min Lesezeit

BKW Solarstrom erhält dynamisches Preismodell

Die BKW führt ab Mitte 2026 eine marktnähere Vergütung für Solarstrom ein und nimmt damit die Regulierung ab 2027 vorweg.

Die BKW bietet Produzentinnen und Produzenten von Solarstrom ab Mitte 2026 die Möglichkeit, freiwillig in eine neue dynamische Abnahmevergütung zu wechseln. Die Vergütung richtet sich dabei nach dem Day-Ahead-Spotmarktpreis für das Marktgebiet Schweiz.

Damit reagiert die BKW auf die zunehmende Einspeisung von Photovoltaikstrom und die wachsenden Preisschwankungen im Strommarkt. An sonnigen Tagen entstehen häufiger Stromüberschüsse mit sehr tiefen oder negativen Preisen. In anderen Stunden führen höhere Nachfrage und knapperes Angebot zu höheren Marktpreisen.

BKW koppelt Solarstromvergütung an den Spotmarkt

Das bisherige Modell der Rückliefervergütung orientiert sich am Referenzmarktpreis, der jeweils für ein Quartal rückwirkend vom Bundesamt für Energie berechnet wird. Tageszeitliche Preisdifferenzen werden dabei nicht abgebildet.

Die neue Abnahmevergütung berücksichtigt demgegenüber den Marktwert des Stroms zum Zeitpunkt der Einspeisung. Grundlage ist der stündliche Day-Ahead-Spotmarktpreis, der täglich bis spätestens 18 Uhr für jede Stunde des Folgetags publiziert wird.

Damit entsteht ein finanzieller Anreiz, Solarstrom dann einzuspeisen, wenn Nachfrage und Marktpreis höher sind. Bei tiefen oder negativen Preisen kann der Strom vermehrt selbst verbraucht, gespeichert oder die Photovoltaikanlage reduziert eingespeist werden.

Dynamische Abnahmevergütung für Solarstrom

  • Start der freiwilligen Wechselmöglichkeit ab Mitte 2026.
  • Vergütung nach stündlichem Day-Ahead-Spotmarktpreis.
  • Voraussetzung ist ein Lastgangzähler an der Photovoltaikanlage.
  • Wechsel auf das dritte Quartal 2026 ist bis 25. Juni möglich.
  • Eine Mindestvergütungsprämie schützt kleine Anlagen bei tiefen Marktpreisen.

Eigenverbrauch und Batteriespeicher werden wichtiger

Produzentinnen und Produzenten können mit der neuen Abnahmevergütung ihre Erträge stärker durch ihr eigenes Verbrauchsverhalten beeinflussen. Besonders relevant sind flexible Verbraucher wie Elektroautos, Wärmepumpen, Boiler oder Batteriespeicher.

Wenn der Spotmarktpreis tief oder negativ ist, kann Solarstrom verstärkt lokal genutzt oder gespeichert werden. Bei höheren Preisen wird die Einspeisung ins Netz wirtschaftlich attraktiver.

Die BKW sieht darin einen Beitrag zur Stabilität und Effizienz des Stromsystems. Das Modell sendet Preissignale, die eine markt- und netzdienlichere Einspeisung von Strom aus Photovoltaikanlagen unterstützen.

Mindestvergütungsprämie schützt kleine Anlagen

Seit April 2025 bezahlt die BKW bei besonders tiefen Marktpreisen eine Mindestvergütung. Für kleine Anlagen unter 30 kW beträgt diese 6 Rp./kWh.

Auch im neuen Modell bleibt ein Ausgleich bei tiefen Marktpreisen vorgesehen. Am Ende jedes Quartals wird der vom Bundesamt für Energie festgelegte Referenzmarktpreis berücksichtigt.

Liegt dieser Referenzmarktpreis unter der für die Anlage geltenden Mindestvergütung, zahlt die BKW die Differenz für jede eingespeiste Kilowattstunde zusätzlich aus. Diese Zahlung erfolgt als Mindestvergütungsprämie.

BKW nimmt Regulierung ab Anfang 2027 vorweg

Die neue Abnahmevergütung steht im Zusammenhang mit der Revision des Energiegesetzes. Diese tritt Anfang 2027 in Kraft und verlangt, dass die Vergütung am effektiven Wert des Stroms zum Zeitpunkt der Einspeisung ausgerichtet wird.

Die BKW ermöglicht ihren Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung damit bereits vorzeitig einen Wechsel in ein marktnäheres Modell. Ein Wechsel ist per 1. Juli 2026 möglich, sofern der Antrag bis 25. Juni gestellt wird.

Ein weiterer Wechseltermin ist per 1. Oktober 2026 zum Beginn des vierten Quartals vorgesehen. Produzentinnen und Produzenten können damit zwischen dem bisherigen Modell und der neuen dynamischen Abnahmevergütung wählen.

Newsletter Anmeldung

Die wichtigsten Branchen-News für Netzbetreiber und Energieversorger. Kompakt, relevant und praxisnah direkt ins Postfach.
Ich akzeptiere die Datenschutzerklärung