Solarstromvergütung: Marktpreise verändern Einspeisung
Solarstromvergütung: Marktpreise verändern Einspeisung
Tarife & Abgaben 27. Mai 2026 · 3 Min Lesezeit

Solarstrom Marktpreise steuern Einspeisung

Ab 2027 verändert ein neues Vergütungsmodell die Einspeisung von Solarstrom und stärkt Eigenverbrauch, Speicher und lokale Strommodelle.

Der Bundesrat hat die Umsetzung der neuen Abnahme- und Vergütungspflicht für Strom aus erneuerbaren Energien vorgestellt. Künftig können Verteilnetzbetreiber Solarstrom nach dem stündlichen Spotmarktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung vergüten.

Damit richtet sich die Vergütung nicht mehr nach dem vierteljährlichen Referenzmarktpreis, sondern stärker nach dem Marktwert des Stroms in der jeweiligen Stunde. Das neue Modell schafft Anreize, Solarstrom dann ins Netz einzuspeisen, wenn er im Stromsystem gebraucht wird.

Stündliche Spotmarktpreise verändern Solarstromvergütung

Gemäss dem Parlamentsbeschluss vom Herbst 2025 wird die Vergütung für eingespeisten Solarstrom künftig stärker an den Markt gekoppelt. Bei tiefen oder negativen Strompreisen kann es für Produzenten wirtschaftlich sinnvoller werden, Solarstrom nicht ins vorgelagerte Netz einzuspeisen.

Stattdessen rücken Eigenverbrauch, lokale Vermarktung und Batteriespeicher stärker in den Fokus. Solarstrom kann im Quartier genutzt, in einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch verkauft oder für spätere Verbrauchszeiten gespeichert werden.

Für Verteilnetzbetreiber entsteht damit ein neues Instrument, um die Vergütung näher an die tatsächliche Marktsituation heranzuführen. Gleichzeitig bleibt die Möglichkeit bestehen, freiwillig höhere Vergütungen auszurichten.

Neue Regeln für Solarstrom ab 2027

  • Verteilnetzbetreiber können Solarstrom nach stündlichen Spotmarktpreisen vergüten.
  • Kleine Photovoltaikanlagen unter 150 kW erhalten einen Investitionsschutz über eine Minimalvergütungsprämie.
  • Die Gesetzesänderung tritt per 1. Januar 2027 mit einer Übergangsfrist von einem Jahr in Kraft.
  • Höhere Vergütungen durch Verteilnetzbetreiber bleiben weiterhin möglich.

Kleine Photovoltaikanlagen erhalten Investitionsschutz

Für Betreiberinnen und Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen mit einer Leistung unter 150 kW ist ein zusätzlicher Schutz vorgesehen. Liegt der vierteljährliche Referenzmarktpreis im Mittel unter der gesetzlich festgelegten Minimalvergütung, wird rückwirkend eine Minimalvergütungsprämie ausbezahlt.

Diese Prämie entspricht der Differenz zwischen Referenzmarktpreis und Minimalvergütung pro eingespeister Kilowattstunde. Damit bleiben kleinere Produzenten im Mittel vor sehr tiefen Marktpreisen geschützt.

Das Modell setzt dennoch klare Marktanreize. Wer bei negativen Strompreisen nicht einspeist, sondern Solarstrom lokal nutzt oder speichert, kann die Auswirkungen tiefer Marktpreise reduzieren und gleichzeitig von der Minimalvergütung im Mittel profitieren.

Batteriespeicher erhöhen den Eigenverbrauch von Solarstrom

Für Anlagen mit geringem Eigenverbrauch kann das neue Vergütungsmodell spürbare wirtschaftliche Auswirkungen haben. Besonders an sonnigen Tagen mit hoher Solarproduktion sind Produzenten stärker den tiefen Strommarktpreisen ausgesetzt.

Batteriespeicher können diese Situation entschärfen. Sie ermöglichen, Solarstrom über Mittag zu speichern und später am Abend zu nutzen oder einzuspeisen, wenn der Marktpreis höher liegt.

Sinkende Batteriepreise erhöhen die Attraktivität solcher Lösungen. Entsprechend entscheiden sich immer mehr Besitzerinnen und Besitzer von Photovoltaikanlagen auch nachträglich für einen Speicher.

ZEV und LEG stärken lokale Nutzung von Solarstrom

Zusätzliche Möglichkeiten bieten Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) und lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG). Beide Modelle können helfen, Solarstrom vor Ort zu nutzen, statt ihn über den Netzbetreiber auf dem Strommarkt zu verkaufen.

Damit steigt der lokale Eigenverbrauch. Gleichzeitig können Stromnetze entlastet werden, weil weniger Energie in das vorgelagerte Netz zurückgespeist wird.

Für Quartiere, Areale und Mehrparteienliegenschaften gewinnen solche Modelle an Bedeutung. Sie verbinden lokale Stromproduktion mit wirtschaftlichen Anreizen und einer stärkeren Flexibilisierung des Verbrauchs.

Swissolar fordert Zugang zu Börsenstrompreisen

Damit Anlagenbetreiber das neue Vergütungsmodell sinnvoll nutzen können, braucht es nach Ansicht von Swissolar einen einfachen Zugang zu relevanten Marktdaten. Gefordert wird insbesondere eine öffentliche Darstellung der Day-Ahead-Strompreise für den Schweizer Markt im Dashboard des Bundesamts für Energie (BFE).

Zusätzlich brauche es eine frei zugängliche Datenschnittstelle. Über eine solche API könnten Energiemanagementsysteme die Preise automatisch abrufen und Batteriespeicher sowie Verbrauch entsprechend steuern.

Diese Daten sind zentral, damit Solarstrom bei tiefen Preisen lokal genutzt oder gespeichert werden kann. Das neue Vergütungsmodell wirkt damit nicht nur auf die Einspeisevergütung, sondern auch auf die Digitalisierung und Flexibilisierung dezentraler Energiesysteme.

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