
BDEW Netzentgeltreform braucht klare Regeln
Der BDEW fordert für die geplante Netzentgeltreform klare Vorgaben, Investitionsschutz und ausreichend Zeit für die technische Umsetzung.
Die Bundesnetzagentur hat den Festlegungsentwurf zur allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) veröffentlicht. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüsst, dass wichtige Anliegen der Energiewirtschaft berücksichtigt wurden. Gleichzeitig warnt der Verband vor einer hohen technischen und regulatorischen Komplexität.
Positiv bewertet der BDEW insbesondere den vorgesehenen Bestandsschutz. Die Netzentgeltbefreiung soll für bestehende sowie weit fortgeschritten geplante Speicher und Elektrolyseure fortgeführt werden. Dies stärke den Vertrauensschutz für bereits angestossene Investitionen.
BDEW unterstützt stärkere Kapazitätsorientierung
Auch die stärkere Ausrichtung der Netzentgelte auf die beanspruchte Kapazität beurteilt der BDEW grundsätzlich positiv. Da die Kosten der Stromnetze überwiegend fix seien, bilde ein Kapazitätspreis die tatsächliche Kostenstruktur sachgerechter ab als eine vorwiegend verbrauchsabhängige Bepreisung.
Eine solche Systematik könne die Verursachungsgerechtigkeit verbessern und die Planungssicherheit erhöhen. Voraussetzung seien jedoch verständliche und einheitliche Regeln, die von Netzbetreibern, Lieferanten sowie Kundinnen und Kunden praktisch umgesetzt werden können.
Klärungsbedarf sieht der Verband unter anderem bei der Definition von Prosumern. Die neue Netzentgeltsystematik dürfe nicht zu einem bürokratischen Sondermodell mit zusätzlichen Abgrenzungsproblemen führen.
Zentrale Punkte der geplanten Netzentgeltreform
- Die neue Netzentgeltsystematik soll am 1. Januar 2029 eingeführt werden.
- Bestandsschutz ist für bestehende und weit fortgeschritten geplante Speicher und Elektrolyseure vorgesehen.
- Netzentgelte sollen stärker an der beanspruchten Netzkapazität ausgerichtet werden.
- Weitere Anpassungen sind über spätere Folgefestlegungen geplant.
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Volldynamische Netzentgelte erhöhen die Komplexität
Kritisch beurteilt der BDEW, dass die Bundesnetzagentur am technisch anspruchsvollen Weg zu volldynamischen Netzentgelten festhält. Ein Gutachten soll deshalb die Auswirkungen der neuen Systematik untersuchen und ihre Praktikabilität bewerten.
Die Ergebnisse müssten nach Ansicht des Verbandes verbindlich in die weitere Ausgestaltung einfliessen. Zudem müsse das Gesamtsystem vollständig offengelegt werden, damit Politik und Energiewirtschaft die finanziellen und operativen Folgen nachvollziehen können.
Volldynamische Netzentgelte würden umfangreiche Anpassungen in den IT-Systemen, im Messwesen, bei der Abrechnung, in der Marktkommunikation und in den Kundenprozessen erfordern. Auch bei der Finanzierung von Stromerzeugungsanlagen könnten schwer kalkulierbare Risiken und zusätzliche Risikoaufschläge entstehen.
«Volldynamische Netzentgelte mögen in der Theorie attraktiv erscheinen, schaffen aber in der Praxis erhebliche neue Komplexität – vor allem bei IT-Anpassungen, im Messwesen, bei der Abrechnung, in der Marktkommunikation und bei Kundenprozessen.»
BDEW lehnt Einspeiseentgelte für Stromerzeuger ab
Die geplante Einführung von Einspeiseentgelten für Stromerzeuger lehnt der BDEW weiterhin ab. Nach Einschätzung des Verbandes sollten die tatsächlichen Ursachen von Netzengpässen und steigenden Systemkosten stärker berücksichtigt werden.
Als Alternative schlägt der BDEW regional differenzierte Baukostenzuschüsse vor. Diese könnten Investitionen gezielter an netzdienliche Standorte lenken und dadurch Engpässe sowie zusätzlichen Netzausbau reduzieren.
Die Reform müsse Investitionen in Netze, Erzeugungsanlagen, Speicher und Flexibilität ermöglichen, ohne neue unkalkulierbare Belastungen zu schaffen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien, die Netzentwicklung und der Umgang mit Netzengpässen seien als zusammenhängendes Gesamtsystem zu betrachten.
Einführung ab 2029 erfordert stabile Vorgaben
Für die vorgesehene Einführung am 1. Januar 2029 fordert der BDEW ausreichend Vorlaufzeit und eindeutig formulierte Regelungen. Die Branche müsse zahlreiche Prozesse, Abrechnungssysteme und Anwendungen der Marktkommunikation anpassen.
Eine lediglich zweijährige Umsetzungsfrist für spätere Entgelte mit Anreizfunktion hält der Verband für ambitioniert. Zusätzliche regulatorische Anforderungen sollten während der Einführung deshalb möglichst vermieden oder zurückgestellt werden.
Kritisch sieht der BDEW zudem die zahlreichen schrittweisen Anpassungen, welche die Bundesnetzagentur über Folgefestlegungen nach 2029 plant. Jährliche Änderungen an Prozessen und IT-Systemen sollten vermieden werden. Stattdessen seien Anpassungen zu bündeln und erst nach einem erfolgreichen Hochlauf der neuen Netzentgeltsystematik einzuführen.

