ebs senkt die Strompreise ab Januar um 3.8 Prozent. Tiefere Energie-, Netz- und Abgabenkosten entlasten Haushalte in Innerschwyz.
Für einen Standardhaushalt mit einem Jahresverbrauch von rund 4'500 kWh reduzieren sich die Stromkosten um 52.95 Franken pro Jahr beziehungsweise rund 4.40 Franken pro Monat. Insgesamt sinkt der Strompreis um 1.04 Rp./kWh. Ausschlaggebend sind tiefere Energietarife, leicht sinkende Netznutzungskosten und geringere öffentliche Abgaben.
Strompreise von ebs im Überblick
Standardhaushalt mit 4'500 kWh spart rund 52.95 Franken pro Jahr
Gesamtpreis sinkt durchschnittlich um 3.8 Prozent beziehungsweise 1.04 Rp./kWh
Energietarife werden durchschnittlich um 6.6 Prozent oder 0.76 Rp./kWh reduziert
Netznutzungstarife sinken um 0.04 Rp./kWh
Öffentliche Abgaben reduzieren sich um 0.24 Rp./kWh
Die Energietarife sinken durchschnittlich um 6.6 Prozent beziehungsweise um 0.76 Rp./kWh. Steigende Marktpreise können laut ebs durch den Abbau von Deckungsdifferenzen ausgeglichen werden. Zusätzlich wird der Muotastrom-Fonds per 1. Januar aus der Grundversorgung gestrichen.
Auch der kalkulatorische Zinssatz WACC für Stromerzeugungsanlagen fällt von 5.10 auf 4.28 Prozent. Diese Faktoren ermöglichen die Senkung des Energiepreises. ebs versorgt ihre Kundinnen und Kunden weiterhin mit 100 Prozent erneuerbarem Strom, der mehrheitlich aus eigener Wasserkraft stammt.
Die Netznutzungstarife werden um 0.04 Rp./kWh gesenkt. Dabei reduziert sich der Tarif für Systemdienstleistungen von 0.27 auf 0.19 Rp./kWh und der WACC für das Übertragungs- und Verteilnetz von 3.43 auf 3.28 Prozent. Gleichzeitig steigen die solidarisierten Kosten über das Übertragungsnetz von 0.05 auf 0.19 Rp./kWh.
Bei den öffentlichen Abgaben wirkt sich vor allem die tiefere Belastung für die Winterreserve aus. Der entsprechende Tarif sinkt von 0.41 auf 0.17 Rp./kWh. Dadurch reduzieren sich die öffentlichen Abgaben insgesamt um 0.24 Rp./kWh.
ebs passt Messtarife und Rückliefervergütung an
Beim Messwesen werden künftig auch virtuelle Messpunkte in Rechnung gestellt. Dadurch können die monatlichen Ansätze für physische Messpunkte reduziert werden. Die konkrete Belastung hängt damit stärker von der jeweiligen Messkonstellation ab.
Bei der Energierücklieferung hält ebs am Modell mit einem garantierten Abnahmepreis fest. Dieser liegt über der Mindestvergütung von 6.00 Rp./kWh. Neu wird zur Förderung der Winterenergie auch im Winter-Niedertarif ein garantierter Abnahmepreis vergütet.
Sommer- und Wintertarife bleiben unterschiedlich
Für einen Standardhaushalt beträgt der Strompreis im Sommer im Hochtarif 18.10 Rp./kWh und im Niedertarif 11.70 Rp./kWh. Im Winter liegen die Werte bei 30.65 Rp./kWh im Hochtarif und 24.45 Rp./kWh im Niedertarif. Die Angaben verstehen sich exklusive Messtarif und Mehrwertsteuer.
Die seit 2025 geltenden Tarifzeiten im Sommer bleiben unverändert. Der Niedertarif gilt von 00:00 bis 06:00 Uhr und von 12:00 bis 15:00 Uhr, womit ein Anreiz für einen höheren Stromverbrauch während der Mittagsstunden geschaffen werden soll. Im Winterhalbjahr vom 1. Oktober 2026 bis 31. März 2027 gilt der Niedertarif wieder von 22:00 bis 07:00 Uhr.