Energiekosten sinken im Durchschnitt um 9,8 Prozent
Die Werke Horgen senken ihre Strompreise per 1. Januar 2027. Die Energiekosten reduzieren sich gegenüber 2026 im Durchschnitt um 9,8 Prozent. Als Grund nennt der Energieversorger die weiterhin rückläufigen Beschaffungskosten am Strommarkt sowie bei lokalen Produzenten, die an die Kundschaft weitergegeben werden.
Auch die Netzkosten werden günstiger. Sie sinken im Durchschnitt um 4,8 Prozent. Die Strompreise setzen sich aus Energie-, Netznutzungs- und Messpreisen sowie Abgaben zusammen.
Für Haushaltskundinnen und -kunden entfällt ab 2027 zudem der bisherige Grundpreis für Energie. Damit richtet sich die Kostenverteilung stärker am tatsächlichen Stromverbrauch aus.
Strompreise 2027 der Werke Horgen
Energiekosten sinken gegenüber 2026 im Durchschnitt um 9,8 Prozent.
Netzkosten reduzieren sich im Durchschnitt um 4,8 Prozent.
Der bisherige Energie-Grundpreis für Haushaltskundinnen und -kunden entfällt.
Neue Hoch- und Niedertarifzeiten gelten ab 1. Januar 2027.
Werke Horgen führen neue Hoch- und Niedertarifzeiten ein
Neben den Preisen ändern die Werke Horgen per 1. Januar 2027 auch die Tarifzeiten. Von Montag bis Freitag gilt der Hochtarif neu von 07.00 bis 13.00 Uhr sowie von 17.00 bis 23.00 Uhr. Am Samstag und Sonntag gilt er von 17.00 bis 23.00 Uhr.
Zu allen übrigen Zeiten kommt der Niedertarif zur Anwendung. Die stärkere zeitliche Differenzierung soll Anreize schaffen, den Stromverbrauch vermehrt in Zeiten mit geringerer Netzauslastung zu verlagern.
Damit gewinnt der Zeitpunkt des Stromverbrauchs für Kundinnen und Kunden stärker an Bedeutung. Verbrauch, der zeitlich verschoben werden kann, lässt sich künftig gezielter in die Niedertarifzeiten verlagern.
Systemdienstleistungen und Winterstromreserve werden günstiger
Veränderungen gibt es auch bei den schweizweit erhobenen Netzkosten. Die Kosten für Systemdienstleistungen und die Winterstromreserve sinken. Gleichzeitig steigen die solidarisierten Kosten über das Übertragungsnetz.
Die Abgabe an die Gemeinde und der Netzzuschlag des Bundes bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Damit wirken sich 2027 unterschiedliche Entwicklungen bei den einzelnen Bestandteilen des Strompreises aus.
Die neuen Strompreise wurden vom Gemeinderat Horgen am 27. Juli 2026 genehmigt. Sie treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Der entsprechende Beschluss liegt seit dem 24. August 2026 während 30 Tagen öffentlich auf.