Photovoltaikanlage zur Einspeisung von Solarstrom mit dynamischer Abnahmevergütung
Ab 2027 richtet sich die Abnahmevergütung für Solarstrom grundsätzlich nach dem viertelstündlichen Marktpreis. Eigenverbrauch, Speicher und eine flexible Steuerung gewinnen dadurch an Bedeutung. zvg
Tarife & Abgaben 18. August 2026 · 3 Min Lesezeit

VSE führt dynamische Solarstromvergütung ein

Ab 2027 richtet sich die Abnahmevergütung für eingespeisten Solarstrom grundsätzlich nach dem viertelstündlichen Marktpreis. Das verändert die Anreize für Eigenverbrauch, Speicher und Einspeisung.

Für Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen ändern sich ab dem 1. Januar 2027 die Regeln für die Vergütung von eingespeistem Strom. Sofern keine andere Vergütung vereinbart wurde, entspricht die Abnahmevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien künftig dem Preis am Schweizer Strommarkt in der jeweiligen Viertelstunde.

Damit wird der Zeitpunkt der Einspeisung entscheidender. Ist in einer Viertelstunde viel Solarstrom verfügbar, kann die Vergütung tiefer ausfallen oder sogar negativ sein. Bei hoher Nachfrage oder einem knappen Stromangebot steigt dagegen der Wert des eingespeisten Stroms. Verteilnetzbetreiber können weiterhin andere Vergütungsmodelle anbieten, beispielsweise eine vom Einspeisezeitpunkt unabhängige konstante Vergütung.

Abnahmevergütung für Solarstrom ab 2027

  • Die gesetzliche Abnahmevergütung orientiert sich grundsätzlich am viertelstündlichen Day-Ahead-Preis.
  • Die Vergütung kann je nach Marktpreis auch negativ ausfallen.
  • Voraussetzung für die dynamische Abrechnung ist ein Smart Meter.
  • Für kleinere Solaranlagen bleibt eine Absicherung über die gesetzliche Minimalvergütung bestehen.
  • Verteilnetzbetreiber dürfen weiterhin alternative Vergütungsmodelle anbieten.

Viertelstündliche Marktpreise bestimmen die Vergütung

Massgebend für das dynamische Modell ist der Day-Ahead-Preis der Schweizer Strombörse. Dieser wird ab 2027 für jede Viertelstunde publiziert. Der Verteilnetzbetreiber berechnet die Vergütung für eine Anlage, indem er die während einer Viertelstunde eingespeiste Strommenge mit dem für diesen Zeitraum geltenden Preis multipliziert.

Die neue Systematik schafft stärkere Preissignale für die zeitliche Steuerung von Produktion, Verbrauch und Speicherung. Solarstrom soll damit stärker dann selbst verbraucht, gespeichert oder eingespeist werden, wenn dies aufgrund der Marktbedingungen sinnvoll ist.

Eine dynamische Abnahmevergütung setzt voraus, dass die Einspeisung zeitlich aufgelöst gemessen werden kann. Dafür ist ein Smart Meter erforderlich.

Minimalvergütung schützt kleinere Solaranlagen

Die gesetzliche Minimalvergütung für kleinere Photovoltaikanlagen bleibt bestehen, wird jedoch mit dem dynamischen Vergütungsmodell verbunden. Liegt der vom Bundesamt für Energie publizierte Referenz-Marktpreis für Solaranlagen während eines Quartals unter der gesetzlich festgelegten Minimalvergütung, kommt eine Minimalvergütungsprämie zur Anwendung.

Die Prämie entspricht der Differenz zwischen dem Referenz-Marktpreis für Solaranlagen und der gesetzlich festgelegten Minimalvergütung. Damit wird die marktpreisabhängige Abnahmevergütung für kleinere Anlagen durch einen gesetzlichen Mindestwert ergänzt.

Gleichzeitig bleiben Verteilnetzbetreiber frei, mit den Anlagenbetreibenden eine andere Vergütung zu vereinbaren. Solche Modelle können beispielsweise aufgrund kantonaler oder kommunaler Entscheide vorgesehen werden.

Eigenverbrauch und Batteriespeicher gewinnen an Bedeutung

Durch die stärkeren Preisschwankungen gewinnt der Eigenverbrauch von Solarstrom zusätzlich an wirtschaftlicher Bedeutung. Wird selbst produzierter Strom direkt im Gebäude genutzt, reduziert dies den Strombezug aus dem Netz und gleichzeitig die Abhängigkeit von schwankenden Einspeisevergütungen.

Flexible Verbraucher wie Elektroautos, Boiler oder Wärmepumpen können gezielt in Zeiten hoher Solarproduktion eingesetzt werden. Batteriespeicher ermöglichen zusätzlich, überschüssigen Solarstrom zwischenzuspeichern und später selbst zu verbrauchen oder grundsätzlich zu einem günstigeren Zeitpunkt ins Netz einzuspeisen.

Energiemanagementsysteme können verfügbare Preissignale nutzen und Batteriespeicher, Elektroautos sowie weitere flexible Verbraucher automatisch steuern. Damit wird die zeitliche Abstimmung zwischen Solarproduktion, Eigenverbrauch und Einspeisung zunehmend Teil der wirtschaftlichen Optimierung einer Photovoltaikanlage.

VSE aktualisiert Handbuch zur Abnahmevergütung

Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) hat für seine Mitglieder das Handbuch «Umsetzung der Abnahmevergütung nach Art. 15 EnG» (UABV CH 2026) überarbeitet. Es beschreibt das neue Vergütungsmodell und soll Verteilnetzbetreiber bei dessen Umsetzung unterstützen.

Die Überarbeitung erfolgte in Zusammenarbeit mit der Branche und in Abstimmung mit Swissolar. Das Handbuch berücksichtigt die neuen gesetzlichen Vorgaben zur Abnahmevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien.

Für Verteilnetzbetreiber betrifft die Änderung damit nicht nur die Berechnung der Vergütung. Auch Messdaten, Abrechnungssysteme, Kundeninformation und die Ausgestaltung eigener Vergütungsmodelle müssen auf die neuen Rahmenbedingungen abgestimmt werden.

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