BFE Marktprämien für Grosswasserkraft steigen auf 21.4 Mio.
Das Bundesamt für Energie vergibt 2026 Marktprämien von 21.4 Mio. Franken an drei Empfänger. Die Förderung unrentabler Grosswasserkraft steigt damit erneut.
Für unrentable Schweizer Grosswasserkraftanlagen werden 2026 insgesamt 21.4 Millionen Franken an Marktprämien ausbezahlt. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat drei Gesuche für das Geschäftsjahr 2025 geprüft und bewilligt. Gegenüber dem Vorjahr steigt die Fördersumme um 1.8 Millionen Franken beziehungsweise rund 9.2 Prozent.
Die jährlich verfügbaren Fördermittel von rund 100 Millionen Franken werden damit erneut nicht ausgeschöpft. Die ausgerichteten Marktprämien entsprechen rund 21.4 Prozent des verfügbaren Fördervolumens.
Marktprämien für Grosswasserkraft 2026
- Fördersumme: 21.4 Millionen Franken
- Geschäftsjahr: 2025
- Empfänger: 3
- Vorjahr: 19.6 Millionen Franken
- Veränderung: +1.8 Millionen Franken (+9.2 Prozent)
- Maximale Marktprämie: 1.0 Rp./kWh
- Entsprechende Stromproduktion: 2'142 GWh
- Anteil an der Schweizer Wasserkraftproduktion 2025: rund 5.7 Prozent
- Jährlich verfügbare Fördermittel: rund 100 Millionen Franken
BFE prüft Wirtschaftlichkeit der Grosswasserkraftwerke
Bis zur Eingabefrist Ende Mai 2026 gingen beim Bundesamt für Energie drei Gesuche mit einer beantragten Fördersumme von insgesamt rund 21.4 Millionen Franken ein. Das BFE prüfte die eingereichten Gesuche anhand der Gestehungskosten und der tatsächlich erzielten Erlöse.
Ein Anspruch auf Marktprämie besteht, wenn die Gestehungskosten der produzierten Elektrizität nicht vollständig durch die erzielten Erlöse gedeckt werden können. Die Marktprämie gleicht diese Differenz bis zu einem Höchstbetrag von 1.0 Rappen pro Kilowattstunde aus.
Bei der Berechnung berücksichtigt das BFE verschiedene Erlösquellen. Dazu gehören die Einnahmen aus dem Day-Ahead-Markt, dem Terminmarkt, den Systemdienstleistungen, der Winterreserve sowie dem Verkauf von Herkunftsnachweisen.
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Marktprämien steigen gegenüber dem Vorjahr um 9.2 Prozent
Für das Geschäftsjahr 2024 wurden im vergangenen Jahr rund 19.6 Millionen Franken an ebenfalls drei Empfänger ausbezahlt. Die Marktprämien 2026 liegen damit um rund 9.2 Prozent über dem Vorjahreswert.
Die Fördersumme von 21.4 Millionen Franken entspricht bei einer maximalen Marktprämie von 1.0 Rp./kWh einer Stromproduktion von 2'142 Millionen Kilowattstunden. Das sind rund 5.7 Prozent der gesamten Schweizer Stromproduktion aus Wasserkraft im Jahr 2025.
Die Namen der Empfänger werden nicht veröffentlicht. Gemäss Artikel 98 Absatz 4 der Energieförderungsverordnung (EnFV) dürfen Angaben zu den Marktprämienempfängern ausschliesslich in aggregierter Form kommuniziert werden.
Netzzuschlagsfonds finanziert die Marktprämien
Das Förderinstrument für bestehende Grosswasserkraftwerke wurde 2018 mit dem Energiegesetz eingeführt. Es richtet sich an Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 MW. Anspruchsberechtigt sind Betreiber, Eigentümer oder Elektrizitätsversorgungsunternehmen, welche das wirtschaftliche Risiko ungedeckter Gestehungskosten tragen.
Die Finanzierung erfolgt über den Netzzuschlagsfonds. Dieser wird durch den Netzzuschlag finanziert, den die Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher pro bezogene Kilowattstunde bezahlen.
Der Netzzuschlag beträgt 2.3 Rp./kWh. Davon sind 0.2 Rp./kWh für die Marktprämie bestehender Grosswasserkraftwerke reserviert. Insgesamt stehen für dieses Förderinstrument jährlich rund 100 Millionen Franken zur Verfügung.
Aus dem Netzzuschlagsfonds werden zusätzlich weitere Förderinstrumente finanziert. Dazu gehören das Einspeisevergütungssystem, Einmalvergütungen und Investitionsbeiträge für erneuerbare Energien.
Marktprämie für bestehende Wasserkraft endet 2031
Die Marktprämie für bestehende Grosswasserkraftwerke ist zeitlich befristet. Die letzte Auszahlung erfolgt 2031 auf Grundlage der Geschäftszahlen 2030. Gesuche müssen jeweils bis zum 31. Mai beim BFE eingereicht werden.
Für den Vollzug ist das Bundesamt für Energie zuständig. Die AFRY Schweiz unterstützt das BFE bei der fachlichen und administrativen Prüfung der Gesuche.
Von diesem bestehenden Förderinstrument zu unterscheiden ist die neue gleitende Marktprämie für neue, erweiterte oder erneuerte Wasserkraftanlagen. Sie wurde mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien eingeführt.
Betreiber entsprechender Wasserkraftanlagen können zwischen einem Investitionsbeitrag und einer gleitenden Marktprämie wählen. Die gleitende Marktprämie für Wasserkraftwerke konnte erstmals im Juni 2026 beantragt werden.



