Schweizer Stromnetz und europäischer Strommarkt im Fokus neuer ElCom-Vorgaben zu Regelenergie, Grenzkapazitäten und Energiegrosshandel.
Die ElCom informiert über neue regulatorische Vorgaben für den Schweizer Strommarkt, die europäische Netzintegration und die Registrierungspflichten im Energiegrosshandel. zVg
Behördenentscheide 1. November 2026 · 7 Min Lesezeit

ElCom Neue Vorgaben verändern den Schweizer Strommarkt

Die ElCom stellt wichtige Weichen für den Strommarkt. Neue Registrierungspflichten, die SRE-Preisgrenze und die Netzintegration stehen im Fokus.

Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) informiert über mehrere regulatorische Entwicklungen mit Auswirkungen auf den Schweizer Strommarkt. Im Mittelpunkt stehen die geplante Aufhebung der Preisgrenze für Sekundärregelenergie (SRE) ab Juli 2027, die technische Integration der Schweiz in die europäische Grenzkapazitätsberechnung sowie das Inkrafttreten neuer Transparenzvorschriften für den Energiegrosshandel am 1. Januar 2027.

Insbesondere die neuen Registrierungspflichten betreffen nicht nur Energiehändler, sondern auch zahlreiche Schweizer Netzbetreiber und Energieversorgungsunternehmen. Ergänzend informiert die ElCom über das Forum vom 20. November 2026 in Lausanne sowie neue Weisungen und Verfügungen.

Die wichtigsten ElCom-Neuerungen

  • Sekundärregelenergie: Die ElCom empfiehlt, die Preisgrenze von 1'000 EUR/MWh bis Ende Juni 2027 beizubehalten und ab Juli 2027 aufzuheben.
  • Europäische Netzintegration: Swissgrid soll schrittweise in die gemeinsame Grenzkapazitätsberechnung der Region Central Europe eingebunden werden.
  • Energiegrosshandel: Das Bundesgesetz BATE und die Verordnung VATE treten am 1. Januar 2027 in Kraft.
  • Registrierungspflicht: Auch Netzbetreiber können aufgrund ihrer Vorlieferverträge unter die neuen Vorschriften fallen.
  • ElCom-Webinar: Am 17. November 2026 informiert die ElCom auf Deutsch über die Registrierungspflichten.
  • ElCom-Forum: Die Veranstaltung findet am 20. November 2026 in Lausanne statt.

ElCom empfiehlt Aufhebung der SRE-Preisgrenze ab Juli 2027

Die ElCom hat die Entwicklung des Schweizer Marktes für Sekundärregelenergie seit Einführung der befristeten Preisgrenze vertieft untersucht. Nach aussergewöhnlich starken und fundamental nicht begründbaren Preissteigerungen im Frühjahr 2024 wurde eine Preisobergrenze von 1'000 EUR/MWh für verpflichtende SRE-Gebote eingeführt.

Diese Massnahme begrenzte die Preisausschläge und reduzierte die Kosten für die Aktivierung von Sekundärregelenergie. Eine externe Studie aus dem Jahr 2025 bestätigte die Einschätzung der ElCom, dass die damalige Marktstruktur und die geringe Liquidität keine ausreichende Gewähr für effiziente Marktergebnisse boten.

Inzwischen hat sich die Situation verbessert. Eine zunehmende Diversifizierung der Anbieter stärkt die Liquidität und die Funktionsfähigkeit des Marktes. Die von der ElCom beobachteten Wettbewerbsindikatoren entwickeln sich positiv, weisen jedoch weiterhin auf strukturelle Schwächen hin.

Angesichts der angespannten Marktsituation im kommenden Winter empfiehlt die ElCom der nationalen Übertragungsnetzbetreiberin Swissgrid und den Systemdienstleistungsverantwortlichen, die bestehende Preisgrenze noch bis Mitte 2027 beizubehalten.

Die Aufhebung soll nach Empfehlung der Regulierungsbehörde erst Anfang Juli 2027 erfolgen. Damit soll das Risiko erneuter, wirtschaftlich nicht begründbarer Preisausschläge während des Winters 2026/2027 begrenzt werden.

Die ElCom wird die Entwicklung des Regelenergiemarktes weiterhin beobachten.

Swissgrid soll stärker in die europäische Kapazitätsberechnung eingebunden werden

Die ElCom hat gemeinsam mit den Regulierungsbehörden der Region Central Europe (CE) ein Positionspapier zur technischen Integration der Schweiz in die grenzüberschreitende Kapazitätsberechnung unterzeichnet.

Die neue Kapazitätsberechnungsregion Central Europe (CCR CE) entsteht durch die Zusammenführung der bisherigen Regionen «Core» und «Italy North». Sie soll die enge technische Verflechtung der europäischen Übertragungsnetze besser berücksichtigen.

Mit dem gemeinsamen Positionspapier bestätigen die beteiligten Regulierungsbehörden die regulatorische Validierung des zwischen den Übertragungsnetzbetreibern vereinbarten «Integrated Technical Counterparty Agreement».

Damit wird eine vertragliche Grundlage geschaffen, um Swissgrid in die gemeinsamen Berechnungsprozesse einzubinden.

Europäische Kapazitätsberechnung startet schrittweise ab 2028

Die technische Integration ist in mehreren Etappen vorgesehen. Zunächst soll die gemeinsame Kapazitätsberechnung für den Day-Ahead-Zeitbereich eingeführt werden. Derzeit ist die Umsetzung für Anfang 2028 geplant.

Die Integration des Intraday-Zeitbereichs soll voraussichtlich im Laufe des Jahres 2029 folgen. Anschliessend ist auch die Einbindung der langfristigen Kapazitätsvergabe vorgesehen.

Swissgrid übernimmt innerhalb der vereinbarten Prozesse grundsätzlich dieselben Verpflichtungen wie die beteiligten europäischen Übertragungsnetzbetreiber. Gleichzeitig wird das Unternehmen in die Zusammenarbeit und Weiterentwicklung der Berechnungsmethoden eingebunden.

Vor der Einführung ist eine gemeinsame Testphase vorgesehen. Dabei sollen insbesondere die Betriebssicherheit, die Qualität der Koordination und die diskriminierungsfreie Behandlung der beteiligten Netzbetreiber überprüft werden.

Technische Integration ersetzt kein Stromabkommen

Die neue Vereinbarung verbessert die regulatorische Grundlage für die Zusammenarbeit. Anders als die bisherige Regelung muss sie nicht jährlich bestätigt werden. Sie gilt unbefristet, kann jedoch mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden.

Eine vollständige Integration der Schweiz in den europäischen Strommarkt ist damit allerdings nicht verbunden. Insbesondere das europäische Market Coupling und die Balancing-Plattformen sind nicht Bestandteil der Vereinbarung.

Auch die laufende Überarbeitung der europäischen Verordnung zur Kapazitätsvergabe und zum Engpassmanagement (CACM) könnte die künftige Zusammenarbeit beeinflussen. Ohne Stromabkommen bleiben deshalb rechtliche Unsicherheiten bestehen.

BATE und VATE treten am 1. Januar 2027 in Kraft

Mit dem Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (BATE) und der zugehörigen Verordnung (VATE) erhält die Schweiz neue Vorschriften zur Überwachung des Energiegrosshandels.

Der Bundesrat hat die VATE am 2. Oktober 2026 genehmigt. Beide Erlasse treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Die Verordnung konkretisiert die technischen Anforderungen zur Umsetzung der gesetzlichen Transparenz- und Aufsichtsregeln.

Die ElCom bereitet derzeit zusätzliche Weisungen und Dokumente zur praktischen Umsetzung vor. Diese werden schrittweise im Bereich Marktüberwachung auf ihrer Website veröffentlicht.

Registrierungspflicht betrifft auch Schweizer Netzbetreiber

Eine wesentliche Neuerung betrifft die Registrierung von Marktteilnehmern. Unternehmen, die unter das BATE fallen, müssen sich bei der ElCom registrieren lassen, bevor sie Transaktionen auf Energiegrosshandelsmärkten abschliessen oder entsprechende Handelsaufträge erteilen.

Die Vorschriften betreffen nicht ausschliesslich klassische Energiehändler. Auch Verträge mit Vorlieferanten gelten als Energiegrosshandelsprodukte. Damit können zahlreiche Schweizer Energieversorgungsunternehmen und Netzbetreiber von den neuen Registrierungspflichten betroffen sein.

Die Registrierung ist für betroffene Marktteilnehmer eine zwingende Voraussetzung für die Ausübung der entsprechenden Handelstätigkeit. Netzbetreiber sollten deshalb prüfen, ob ihre bestehenden Beschaffungs- und Vorlieferverträge unter die neuen Bestimmungen fallen.

ElCom informiert am 17. November über die Registrierung

Zur Unterstützung der Marktteilnehmer führt die ElCom zwei kostenlose Webinare durch. Das deutschsprachige Webinar findet am 17. November 2026 statt. Die französischsprachige Veranstaltung folgt am 1. Dezember 2026.

Im Mittelpunkt steht die Registrierung bei der ElCom im Zusammenhang mit den neuen gesetzlichen Anforderungen. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung jedoch obligatorisch.

Aufgrund technischer Einschränkungen ist die Zahl der Teilnehmenden begrenzt. Ergänzend veröffentlicht die ElCom neue Weisungen zur Registrierung und zu den Meldeverfahren.

ElCom veröffentlicht fünf neue Weisungen zum Energiegrosshandel

Am 28. Oktober 2026 hat die ElCom mehrere Weisungen veröffentlicht, welche die Umsetzung der neuen Marktüberwachungsvorschriften konkretisieren.

Die Weisung 2/2026 regelt das Verfahren zur Registrierung, zur Aktualisierung von Registrierungsdaten und zur Abmeldung von Marktteilnehmern. Die Weisung 3/2026 behandelt die Zulassung und den Entzug der Zulassung von Meldemechanismen.

Mit der Weisung 4/2026 werden die entsprechenden Verfahren für Plattformen zur Veröffentlichung von Insiderinformationen geregelt. Die Weisungen 5/2026 und 6/2026 betreffen die Meldung von Handlungen beziehungsweise Insiderinformationen und wurden in französischer Sprache veröffentlicht.

Die ElCom hat ausserdem die Informationen zu Markttransparenz und Marktintegrität, Registrierung und Datenübermittlung auf ihrer Website aktualisiert.

ElCom-Forum am 20. November in Lausanne

Das ElCom-Forum 2026 findet am Freitag, 20. November 2026, im Beaulieu in Lausanne statt. Die Veranstaltung steht unter dem Titel «Das Stromnetz für die Energiezukunft».

Im Mittelpunkt stehen regulatorische Herausforderungen, neue Technologien und die Weiterentwicklung der Stromnetze. Das Programm beginnt um 13.30 Uhr mit einem Referat der ElCom zu den regulatorischen Herausforderungen des Stromnetzes der Zukunft.

Anschliessend werden Anwendungen von Batterie-Energiespeichersystemen in Übertragungs- und Verteilungsnetzen sowie der Anschluss von Rechenzentren am Beispiel Irlands behandelt.

Am Nachmittag stehen die Cybersicherheit im Energiesektor und erste praktische Erfahrungen mit dynamischen Netztarifen in der Schweiz auf dem Programm. Zwei Energieversorgungsunternehmen berichten über ihre Erfahrungen nach einem Jahr mit dynamischen Netztarifen.

Die Veranstaltung endet um 17.00 Uhr mit einem Networking-Apéro. Die deutsch- und französischsprachigen Präsentationen werden simultan übersetzt. Das englischsprachige Referat von Phil Hemmingway wird nicht übersetzt.

Nach Angaben der ElCom sind nur noch wenige Teilnahmeplätze verfügbar.

ElCom publiziert neue Verfügungen zu Solarstrom und Smart Metern

Neben den regulatorischen Neuerungen hat die ElCom weitere Verfügungen veröffentlicht. Eine Verfügung betrifft die Festlegung der Rückliefervergütung für Solarstrom im Jahr 2025 in Oberentfelden.

Eine weitere Verfügung behandelt die Auswechslung konventioneller Stromzähler durch intelligente Messsysteme. Die betreffende Entscheidung datiert vom 15. September 2026 und wurde am 19. Oktober 2026 veröffentlicht.

Die ElCom veröffentlicht zudem weiterhin jeweils dienstags ihre Marktberichte sowie aktuelle Einschätzungen zur Versorgungssicherheit.

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