EWS Netzplaner
Das EWS-Team vor dem Unterwerk Ingenbohl im Einsatz für ein stabiles Stromnetz. zvg zVg
Tarife & Abgaben 28. August 2026 · 3 Min Lesezeit

EWS senkt Strompreise um durchschnittlich 3 Prozent

EWS senkt die Strompreise in der Grundversorgung ab Januar um durchschnittlich 3 Prozent und entlastet damit alle Kundengruppen.

EWS Beleuchtung
Das EWS-Team vor dem Unterwerk Ingenbohl im Einsatz für ein stabiles Stromnetz. zvg zVg

Ein typischer Vierpersonenhaushalt mit dem Verbrauchsprofil H4 bezahlt im EWS-Versorgungsgebiet rund 37 Franken weniger pro Jahr. Die Entlastung entsteht durch tiefere Energiekosten und sinkende Netznutzungstarife. Gleichzeitig passt EWS mehrere Produktnamen an neue Vorgaben des Bundes für Herkunftsnachweise an.

Tiefere Beschaffungskosten senken die Energietarife

Dank tieferer Beschaffungskosten reduziert EWS die Energietarife in der Grundversorgung ab dem 1. Januar 2027 um 0,3 Rp./kWh. Zusätzlich liegen die Opportunitätskosten für Ausgleichsenergie deutlich unter dem Niveau der beiden Vorjahre. Dazu tragen die Preisentwicklung bei der Ausgleichsenergie und gezielte Anpassungen der EWS-Prognosen bei.

Die Prognosegenauigkeit konnte verbessert werden, obwohl die installierte Photovoltaikleistung im Versorgungsgebiet stark gestiegen ist. Sie erhöhte sich von rund 22 MW Ende 2023 auf inzwischen rund 40 MW. Bessere Datengrundlagen aus intelligenten Stromzählern und präzisere Prognosen wirken sich laut EWS direkt auf die Kosten für die Kundinnen und Kunden aus.

EWS-Stromtarife auf einen Blick

  • Die Strompreise in der Grundversorgung sinken durchschnittlich um 3 Prozent.
  • Ein typischer Vierpersonenhaushalt H4 spart rund 37 Franken pro Jahr.
  • Die Energietarife sinken um 0,3 Rp./kWh.
  • Die Netznutzungstarife sinken durchschnittlich um 0,5 Rp./kWh.
  • Messtarife und Netzzuschlag bleiben unverändert.

EWS reduziert die Netznutzungstarife um 0,5 Rp./kWh

Die Netznutzungstarife sinken ab dem 1. Januar 2027 im Durchschnitt um 0,5 Rp./kWh. Tiefere Vorliegernetzkosten und die Anpassung des kalkulatorischen Zinssatzes WACC reduzieren den Tarif zusammen um 0,32 Rp./kWh. Auch weitere Kostenbestandteile des Netztarifs gehen zurück.

Die allgemeinen Systemdienstleistungen von Swissgrid sinken um 0,08 Rp./kWh. Die Kosten für die Stromreserve reduzieren sich um 0,24 Rp./kWh. Dagegen steigt der Tarifzuschlag für solidarisierte Kosten über das Übertragungsnetz um 0,14 Rp./kWh.

Beim Standardtarif «EWS NaturStrom D» für Privatkundinnen und Privatkunden mit einem Jahresverbrauch bis 50 MWh sinkt der Gesamtpreis im Hochtarif von 27,48 auf 26,60 Rp./kWh. Im Niedertarif reduziert er sich von 22,08 auf 21,40 Rp./kWh. Die Preisangaben verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

Messtarife bleiben bei EWS unverändert

Die seit Anfang 2026 separat verrechneten Messkosten bleiben 2027 unverändert. Beim Standardtarif für Privatkundinnen und Privatkunden beträgt der Messtarif weiterhin 6 Franken pro Monat. Zuvor waren die Messkosten Bestandteil der Netznutzungstarife.

Auch der Netzzuschlag nach Artikel 35 des Energiegesetzes bleibt unverändert. Die Konzessionsabgaben an die Gemeinden werden dagegen gemäss den geltenden Konzessionsverträgen angepasst. Die 2025 eingeführten Hoch- und Niedertarifzeiten im Sommerhalbjahr führt EWS weiter.

EWS passt Stromprodukte an neue Herkunftsnachweise an

Der Bund verlangt ab 2027, dass Herkunftsnachweise für Strom quartalsweise statt wie bisher jährlich beschafft werden. Ab dem Folgejahr müssen beim Standardstromprodukt zudem mindestens zwei Drittel der in jedem Quartal gelieferten Elektrizität aus inländischen erneuerbaren Quellen stammen und mit entsprechenden Herkunftsnachweisen belegt sein. EWS nimmt die neuen Anforderungen zum Anlass, mehrere Produktnamen anzupassen.

Aus «EWS GrossKraft» wird «EWS GrauStrom» und aus «EWS WasserKraft» wird «EWS NaturStrom». «EWS RegioStrom» behält seinen bisherigen Namen. Die Stromqualität und die regionale Ausrichtung der Produkte bleiben nach Angaben von EWS unverändert.

«EWS NaturStrom» besteht zu 100 Prozent aus erneuerbarem Strom, mehrheitlich aus Wasserkraft und Solarenergie. «EWS RegioStrom» umfasst zu 100 Prozent erneuerbaren Strom aus der Zentralschweiz. «EWS GrauStrom» besteht mehrheitlich aus Strom aus Grosskraftwerken.

Lokale Elektrizitätsgemeinschaften nutzen das EWS-Netz

Seit Anfang 2026 können Produzentinnen und Produzenten, Strombezügerinnen und Strombezüger sowie optional Speicherbetreiber innerhalb einer Gemeinde eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft bilden. Lokal erzeugter erneuerbarer Strom kann dadurch über das bestehende Verteilnetz innerhalb der Gemeinschaft ausgetauscht werden. Die Energiemengen werden über Smart Meter separat erfasst.

Für lokal ausgetauschte Energiemengen gilt ein reduziertes Netznutzungsentgelt. Den Preis für den innerhalb der Gemeinschaft gehandelten Strom legt die Lokale Elektrizitätsgemeinschaft selbst fest. Der verbleibende Strombezug wird weiterhin über EWS abgewickelt.

Für die Bildung und Verwaltung solcher Gemeinschaften steht die digitale Plattform LEGhub zur Verfügung. Damit verbindet EWS die neuen regulatorischen Möglichkeiten mit der zunehmenden lokalen Solarstromproduktion im eigenen Versorgungsgebiet.

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