GuD Forsthaus von Energie Wasser Bern als Bestandteil der Winterreserve

Das Gas- und Dampfkombikraftwerk Forsthaus von Energie Wasser Bern wird ab dem Winter 2026/27 als Reservekraftwerk eingesetzt. Die elektrische Leistung der Anlage beträgt 50 Megawatt. Der Einsatz ist auf vier Jahre bis Frühling 2030 befristet.

Der entsprechende Vertrag wurde zwischen Energie Wasser Bern und dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) abgeschlossen. Das Kraftwerk ergänzt die bestehende Winterreserve der Schweiz.

Vor dem ersten Einsatz sind technische Nachrüstungen notwendig. Diese sollen rechtzeitig vor dem Winter 2026/27 umgesetzt werden.

Übergangslösung bis neue Reservekraftwerke verfügbar sind

Die bestehenden Verträge für die Reservekraftwerke in Birr, Cornaux und Monthey laufen Ende Frühling 2026 aus. Die vom UVEK im Mai 2025 beauftragten neuen Reservekraftwerke mit einer Gesamtleistung von 583 MW werden frühestens ab 2030 vollständig betriebsbereit sein.

Um die Versorgungssicherheit in den Wintermonaten weiterhin zu gewährleisten, hat das UVEK im Juli 2025 einen Vertrag mit Ansaldo Energia abgeschlossen. Dieser betrifft den Einsatz des Gasturbinen-Prüfstands in Birr mit einer Leistung von 250 MW.

Zusätzlich sollen die Reservekraftwerke in Monthey und Cornaux sowie Notstromgruppen mit einer Gesamtleistung von 280 MW bis 2030 weiterbetrieben werden.

Übergangslösung Winterreserve Schweiz

  • GuD Forsthaus Energie Wasser Bern mit 50 MW Leistung
  • Gasturbinen-Prüfstand Birr mit 250 MW
  • Verlängerung bestehender Reservekraftwerke und Notstromgruppen bis 2030

Winterreserveverordnung als rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage für die Übergangslösungen bildet die Winterreserveverordnung. Der Bundesrat hat diese im Oktober 2025 bis Ende 2030 verlängert.

Ab dem 1. Januar 2027 soll die Winterreserveverordnung durch eine Nachfolgeregelung auf Basis des revidierten Stromversorgungsgesetzes abgelöst werden. Damit wird die Winterreserve langfristig gesetzlich verankert.

Bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung stellen Anlagen wie das GuD Forsthaus einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit der Schweiz dar.