Gesetzesänderungen für mehr erneuerbare Energie im Kanton Zürich
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat zwei Anpassungen des kantonalen Energiegesetzes. Damit soll die Produktion und Speicherung von lokal erzeugter erneuerbarer Energie gezielt ausgebaut werden. Im Zentrum stehen Solaranlagen auf grossen Dächern sowie die Förderung von Langzeitspeichern.
Hintergrund ist, dass verschiedene geplante Projekte in der Wasserkraft, Windenergie und bei alpinen Solaranlagen nicht oder nur eingeschränkt realisiert werden können. Der Regierungsrat setzt deshalb auf das grosse, rasch verfügbare Potenzial der Dachflächen im Siedlungsgebiet.
Die beiden Massnahmen sind aufeinander abgestimmt und sollen die Versorgungssicherheit insbesondere im Winterhalbjahr verbessern.
Solarpflicht für grosse Dächer ab 300 Quadratmetern
Im Kanton Zürich könnten auf allen geeigneten Dächern jährlich rund 6 Terawattstunden Solarstrom produziert werden. Das entspricht knapp zwei Dritteln des heutigen kantonalen Stromverbrauchs. Rund 60 Prozent dieses Potenzials entfällt auf grosse Dächer.
Künftig sollen geeignete Dächer mit einer Fläche von mehr als 300 m² vollständig mit Solaranlagen belegt werden. Für Neubauten gilt diese Pflicht ab der Erstellung. Bestehende Gebäude müssen nachgerüstet werden, sobald eine Dachsanierung erfolgt.
Der Regierungsrat erwartet, dass sich damit die lokale Stromproduktion deutlich erhöhen lässt, ohne zusätzliche Landschaftskonflikte auszulösen.
Ausnahmen bei Wirtschaftlichkeit und Netzanschluss
Wie bereits bei der Solarpflicht für Heizungsersatz sind auch hier Ausnahmen vorgesehen. Wenn eine Solaranlage über ihre Lebensdauer nicht wirtschaftlich ist, kann eine vollständige oder teilweise Befreiung beantragt werden.
Weitere Ausnahmen gelten, wenn Eigentümerinnen und Eigentümer die Investitionskosten nicht tragen können oder wenn der Netzbetreiber den Solarstrom nicht oder nur eingeschränkt abnehmen kann. Auch öffentliche Interessen wie Ortsbild-, Landschafts- oder Denkmalschutz werden berücksichtigt.
In diesen Fällen ist eine Interessenabwägung vorgesehen.
Langzeitspeicher für Solarstrom aus dem Sommer
Solarenergie liefert im Mittelland rund drei Viertel ihres Ertrags im Sommerhalbjahr. Dies führt zu tiefen oder teilweise negativen Strompreisen und zu Überschüssen. Gleichzeitig bleibt die Versorgungssicherheit im Winter eine Herausforderung.
Der Regierungsrat will deshalb die Stromnetzbetreiber verpflichten, gemeinsam Langzeitspeicher zu fördern. Diese sollen überschüssigen Solarstrom speichern und im Winter wieder als Strom oder Wärme verfügbar machen.
Die Förderung soll technologieneutral erfolgen, um unterschiedliche Speicherlösungen zu ermöglichen.
Geplante Massnahmen im Überblick
- Solarpflicht für geeignete Dächer ab 300 m²
- Nachrüstungspflicht bei Dachsanierungen
- Förderung von Langzeitspeichern durch Netzbetreiber
- Finanzierung über Stromabgabe von maximal 0.5 Rp./kWh
Moderate Abgabe zur Finanzierung der Speicherförderung
Die Förderung der Langzeitspeicher soll über eine Abgabe auf den Stromverbrauch finanziert werden. Diese ist auf maximal 0.5 Rappen pro Kilowattstunde begrenzt. Für Endverbraucherinnen und Endverbraucher entspricht dies einer Stromkostensteigerung von rund 2 Prozent.
Da die Stromtarife im Kanton Zürich im schweizweiten Vergleich zu den tiefsten gehören, erachtet der Regierungsrat diese Mehrbelastung als vertretbar. Die Mittel sollen in einen Förderfonds fliessen.
Die Verwaltung des Fonds ist bei den Elektrizitätswerken des Kantons Zürich vorgesehen. Für Unternehmen mit sehr hohem Stromverbrauch sind Härtefallregelungen geplant.







