
Bundesrat Keine Garantie für Wasserstoffleitung
Der Bundesrat lehnt eine Finanzgarantie für die Wasserstoff-Transitleitung vorerst ab. Branche und Eigentümer müssen die Finanzierung sichern.
Der Bundesrat hat am 2. September 2026 entschieden, die geplante Umrüstung der Transitgasleitung auf Wasserstoff derzeit nicht finanziell abzusichern. Grundlage ist ein Prüfbericht zur Frage, ob der Bund eine staatliche Garantie für das Infrastrukturprojekt übernehmen sollte.
Nach Einschätzung des Bundesrates fehlen derzeit wesentliche Voraussetzungen für ein Engagement des Bundes. Die Entwicklung des Schweizer Wasserstoffmarktes sei noch zu ungewiss. Zudem lägen keine ausreichend verlässlichen Analysen vor, die belastbare Annahmen über die künftige Nachfrage nach Wasserstoff in der Schweiz erlauben.
Bundesrat sieht keine Grundlage für staatliche Garantie
Ein übergeordnetes öffentliches Interesse oder ein Marktversagen, das eine staatliche Unterstützung rechtfertigen könnte, lässt sich gemäss Prüfbericht gegenwärtig nicht nachweisen. Damit sieht der Bundesrat aktuell keine ausreichende Begründung für eine Übernahme finanzieller Risiken durch den Bund.
Auch rechtlich bestehen Hürden. Die geltenden Vorschriften bieten nach Einschätzung des Bundesrates keine hinreichende Grundlage für eine staatliche Mitfinanzierung oder Absicherung der Umrüstung. Für ein solches Engagement müsste zunächst eine neue gesetzliche Grundlage geschaffen werden.
Die Entscheidung betrifft die mögliche Ertüchtigung der bestehenden Transitgasleitung für den Transport von Wasserstoff. Damit verbunden ist die Frage, wie die Schweiz künftig an eine europäische Wasserstoffinfrastruktur angebunden werden könnte.
Wasserstoff-Transitleitung: Die wichtigsten Entscheide
- Der Bund übernimmt derzeit keine finanzielle Absicherung für die Umrüstung der Transitgasleitung.
- Ein übergeordnetes öffentliches Interesse oder Marktversagen ist laut Prüfbericht aktuell nicht nachweisbar.
- Für eine staatliche Mitfinanzierung fehlt zudem eine ausreichende gesetzliche Grundlage.
- Branche und Eigentümer der Transitgas AG sollen eine Finanzierungslösung entwickeln.
- Eine spätere Neubewertung durch den Bundesrat bleibt möglich.
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Transitgas-Eigentümer sollen Finanzierung übernehmen
Die Verantwortung für die Finanzierung liegt damit zunächst bei der Energiebranche und den Unternehmenseignern. Zu den Eigentümern der Transitgas AG gehören insbesondere Gemeinden, Städte und Kantone.
Nach den Vorstellungen des Bundesrates sollen diese Akteure eine Finanzierungslösung für die Umrüstung entwickeln, die dem Verursacherprinzip entspricht. Eine Absicherung der Investitionen über den Bund ist im aktuellen Projektstadium nicht vorgesehen.
Für die weitere Projektentwicklung gewinnt damit insbesondere die Frage an Bedeutung, ob sich ein tragfähiges Geschäfts- und Finanzierungsmodell für den Wasserstofftransport etablieren lässt. Der Bundesrat macht eine mögliche spätere Beteiligung von einer deutlich weiterentwickelten Markt- und Projektgrundlage abhängig.
Schweiz hält Anschluss an Europas Wasserstoffnetz offen
Der Verzicht auf eine Finanzgarantie bedeutet keine grundsätzliche Absage an eine Wasserstoff-Transitleitung. Der Bundesrat bezeichnet die Anbindung der Schweiz an das künftige europäische Wasserstoffnetz weiterhin als wichtig.
Er will deshalb die Möglichkeit eines Anschlusses offenhalten und prüfen, welcher gesetzgeberische Handlungsbedarf dafür besteht. Auch eine erneute Beurteilung einer staatlichen Unterstützung ist zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
Voraussetzungen dafür wären ein ausgereiftes Projekt, ein weiter fortgeschrittener Hochlauf des Wasserstoffmarktes und fundierte Bedarfsanalysen zur erwarteten Nachfrage in der Schweiz. Damit bleibt die weitere Entwicklung der europäischen und schweizerischen Wasserstoffmärkte für das Projekt entscheidend.



