Finanzberichte 6. November 2026 · 4 Min Lesezeit

Stadtwerk Winterthur Gashandel finanziert Stadtkasse

Stadtwerk Winterthur soll 2027 rund 10.40 Mio. CHF an die Stadtkasse abliefern. Der Gashandel trägt mit 6.60 Mio. CHF den grössten Anteil.

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Der Stadtrat Winterthur beantragt dem Stadtparlament für 2027 eine finanzielle Vergütung von insgesamt 10.40 Mio. CHF aus den Geschäftsfeldern von Stadtwerk Winterthur. Der Betrag liegt leicht unter dem Budgetwert 2026 von 10.50 Mio. CHF. Gegenüber der effektiven Vergütung 2025 von 10.05 Mio. CHF entspricht dies einer Erhöhung um 0.35 Mio. CHF.

Stadtwerk Winterthur: Vergütung 2027 im Überblick

  • Gesamtvergütung: 10.40 Mio. CHF
  • Gashandel: 6.60 Mio. CHF oder 22 Prozent des Umsatzes
  • Gasnetz: 1.80 Mio. CHF oder 30 Prozent des Umsatzes
  • Stromnetz: 2.00 Mio. CHF bei einem WACC von 3.28 Prozent
  • Keine Vergütung aus Stromhandel, Fernwärme, Energie-Contracting und Telekom

Gashandel erhöht Vergütung auf 6.60 Mio. CHF

Der Gashandel leistet 2027 mit 6.60 Mio. CHF den grössten Beitrag an den steuerfinanzierten Haushalt der Stadt Winterthur. Die vorgesehene Vergütung steigt von 15 Prozent des Umsatzes im Jahr 2026 auf 22 Prozent im Jahr 2027. Damit entfallen rund 63 Prozent der gesamten Vergütung auf dieses Geschäftsfeld.

Grundlage sind die positiven Betriebsergebnisse der vergangenen Jahre. Stadtwerk Winterthur führt diese Entwicklung auf die konsequente Umsetzung seiner Beschaffungsstrategie zurück. Im Geschäftsjahr 2025 erzielte der Gashandel ein positives Ergebnis von knapp 7.00 Mio. CHF.

Gasnetz hält trotz Stilllegungskosten an maximaler Vergütung fest

Für das Geschäftsfeld Verteilung Gas sieht der Stadtrat eine Vergütung von 1.80 Mio. CHF vor. Dies entspricht dem maximal zulässigen Satz von 30 Prozent des Umsatzes. An dieser Obergrenze soll vorerst festgehalten werden, damit die Gesamtvergütung von Stadtwerk Winterthur nicht zu stark zurückgeht.

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Gasnetz verschlechtern sich zunehmend. Die Abtrennung von Hausanschlüssen und die laufende Stilllegung von Gasleitungen verursachen steigende Kosten bei gleichzeitig sinkenden Umsätzen. Dennoch erwartet Stadtwerk Winterthur weiterhin ein positives Betriebsergebnis vor finanzieller Vergütung.

Stromnetz begrenzt Vergütung bei sinkendem WACC

Aus dem Geschäftsfeld Verteilung Elektrizität sollen 2027 unverändert 2.00 Mio. CHF an die Stadtkasse fliessen. Die maximale Vergütung aus dem Stromnetz unterliegt bundesrechtlichen Vorgaben. Eine wesentliche Grundlage bildet der regulierte kalkulatorische Zinssatz WACC.

Der WACC sinkt für 2027 auf 3.28 Prozent, nachdem er im Vorjahr 3.43 Prozent betragen hatte. Der tiefere Zinssatz beeinflusst die kalkulatorischen Kapitalkosten und damit die über die Netznutzungsentgelte erzielbaren Einnahmen. Gleichzeitig erwartet Stadtwerk Winterthur in den kommenden Jahren hohe Investitionskosten im Stromnetz.

Um die Verschuldung nicht zusätzlich zu erhöhen, bleibt die finanzielle Vergütung aus dem Stromnetz auf 2.00 Mio. CHF begrenzt. Damit berücksichtigt der Stadtrat sowohl die regulatorischen Rahmenbedingungen als auch den künftigen Investitionsbedarf.

Stromhandel verzichtet trotz positiver Betriebsreserve auf Vergütung

Aus dem Geschäftsfeld Stromhandel ist für 2027 keine finanzielle Vergütung vorgesehen. Der Bereich unterliegt einer starken gesetzlichen Regulierung, die den finanziellen Handlungsspielraum begrenzt. Zudem bestehen weiterhin erhebliche Geschäftsrisiken.

Nach negativen Ergebnissen in den Jahren 2022 und 2023 konnte die Betriebsreserve 2024 und 2025 wieder aufgebaut werden. Sie erreichte einen positiven Stand von rund 4.00 Mio. CHF. Angesichts eines jährlichen Umsatzes von ungefähr 70.00 bis 90.00 Mio. CHF beurteilt Stadtwerk Winterthur diese Reserve jedoch als unzureichend zur Absicherung der bestehenden Risiken.

Fernwärme und Energie-Contracting benötigen Mittel für Investitionen

Auch aus dem Geschäftsfeld Fernwärme ist 2027 keine Vergütung vorgesehen. Der Ausbau der Fernwärmenetze und weitere grosse Investitionen führen zu einer zunehmenden finanziellen Belastung. Um die Verschuldung nicht weiter zu erhöhen, soll voraussichtlich auch in den Folgejahren auf Vergütungen verzichtet werden.

Im Energie-Contracting hat sich die Betriebsreserve inzwischen leicht positiv entwickelt. Aufgrund der weiterhin hohen Ausbaukosten ist jedoch ebenfalls keine finanzielle Vergütung möglich. Das Geschäftsfeld Telekom weist infolge früherer umfangreicher Investitionen, insbesondere in das Glasfasernetz, weiterhin eine negative Betriebsreserve auf.

Eigenwirtschaftsbetriebe unterliegen gesetzlichen Vergütungsgrenzen

Die Geschäftsfelder von Stadtwerk Winterthur werden weitgehend als sogenannte Eigenwirtschaftsbetriebe geführt. Diese finanzrechtlichen Einheiten müssen ihren Aufwand grundsätzlich über die Entgelte für ihre Leistungen decken. Dabei gelten das Kostendeckungs- und das Verursacherprinzip.

Die maximal zulässigen Vergütungen ergeben sich aus den jeweiligen gesetzlichen und kommunalen Vorgaben. Bei ihrer Festlegung berücksichtigt die Stadt Winterthur die Ergebnisse der vergangenen Jahre sowie die erwartete finanzielle Entwicklung. Quersubventionierungen zwischen den einzelnen Geschäftsfeldern sind rechtlich nicht zulässig.

Aus den Geschäftsfeldern Wasserversorgung, Kehrichtverwertung und Abwasserreinigung dürfen aufgrund übergeordneten Rechts keine Vergütungen an die Stadtkasse erfolgen. Über die beantragte Gesamtvergütung von 10.40 Mio. CHF entscheidet das Stadtparlament Winterthur.

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