ElCom-Umfrage zeigt starken Anstieg algorithmischen Stromhandels

Das Fachsekretariat der ElCom führte im Oktober 2025 eine Umfrage unter registrierten Marktteilnehmern durch. Ziel war es, den aktuellen Einsatz algorithmischer Handelsstrategien sowie die Governance-Strukturen innerhalb der Unternehmen zu analysieren.

Die Ergebnisse zeigen gegenüber der letzten Erhebung im Jahr 2019 einen klaren Anstieg der Verbreitung und des Reifegrades algorithmischer Handelspraktiken. Algorithmen werden inzwischen in einer Vielzahl von Produkten und Märkten eingesetzt, darunter Termingeschäfte sowie der Schweizer Day-Ahead-Markt.

Viele Unternehmen verfügen laut Umfrage über strukturierte Prozesse für Entwicklung, Test, Validierung und Überwachung ihrer Handelsalgorithmen. Gleichzeitig bestehen Unterschiede bei der organisatorischen Einbindung von Kontrollfunktionen. In einzelnen Fällen erfolgen zentrale Phasen der Algorithmusentwicklung ausschliesslich innerhalb der Handelsabteilung ohne ausreichende Einbindung von Risikomanagement oder Compliance.

Updates zur Energiestrategie 2050 und zum Mantelerlass

Die ElCom hat zudem ihre Mitteilung mit Fragen und Antworten zur Energiestrategie 2050 aktualisiert. Die Updates vom Dezember 2025 und Februar 2026 betreffen mehrere zentrale Themen der aktuellen Energiegesetzgebung.

Neue Inhalte behandeln unter anderem die Rückliefervergütung, Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch sowie lokale Elektrizitätsgemeinschaften. Ebenfalls behandelt werden Fragen zur Beschaffung von Herkunftsnachweisen im Kontext getrennter Portfolien für Grundversorgung und Marktlieferungen.

Weitere Ergänzungen betreffen den Anspruch von Endverbrauchern, Produzenten und Speicherbetreibern auf Herausgabe ihrer Stamm- und Messdaten sowie verschiedene Aspekte der Flexibilitätsnutzung und der Rolle von Energiespeichern.

ElCom aktualisiert Weisung zu Zertifizierungskosten

An ihrer Sitzung vom 3. Februar 2026 verabschiedete die ElCom ein Update der Weisung 7/2025 zum StromVG-konformen Umgang mit Zertifizierungskosten sowie mit Beiträgen zur Speisung von Fonds oder zur Finanzierung von Projekten.

Hintergrund der Anpassung sind ein Urteil des Bundesgerichts vom Dezember 2025 zu energiebezogenen Abgaben sowie eine Verfügung der ElCom zur Anrechenbarkeit von Kosten eines Stromlabels.

Die Aktualisierung präzisiert damit den regulatorischen Umgang mit entsprechenden Kostenbestandteilen innerhalb der Stromtarife.

Neue Netzanschlussvorgaben zur Bewältigung von PV-Spitzen

Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) hat 2025 die Branchenempfehlung «Netzanschluss für Energieerzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz NA/EEA-NE7 – CH 2025» überarbeitet.

Neben dem vielfach diskutierten NA-Schutz wurden auch die Ländereinstellungen für Wechselrichter in der Schweiz aktualisiert. Diese Anpassungen sind insbesondere angesichts der zunehmenden Photovoltaik-Einspeisung und der damit verbundenen Produktionsspitzen relevant.

Die ElCom empfiehlt Netzbetreibern ausdrücklich, diese Branchenempfehlung rasch in ihre Netzanschlussvorgaben zu integrieren. Ziel ist ein vorausschauender Netzbetrieb und eine bessere Beherrschung von PV-Produktionsspitzen.

Wichtige regulatorische Updates der ElCom

  • Algorithmischer Stromhandel nimmt seit 2019 deutlich zu
  • Neue Q&A zur Energiestrategie 2050 und zum Mantelerlass
  • Update der Weisung 7/2025 zu Zertifizierungskosten
  • Empfehlung zur Umsetzung der VSE-Branchenregel NA/EEA-NE7 – CH 2025
  • Verbesserungsbedarf bei maschinenlesbaren Tarifen festgestellt

ElCom informiert Netzbetreiber über Tarife und Regulierung

Auch im Jahr 2026 organisiert das Fachsekretariat der ElCom mehrere virtuelle Informationsveranstaltungen für Netzbetreiber und weitere Interessierte. Die Veranstaltungen finden zwischen Mai und Juni in deutscher, italienischer und französischer Sprache statt.

Im Mittelpunkt stehen aktuelle Fragen zu Tarifen, Deckungsdifferenzen, Messtarifen und Effizienzmassnahmen. Weitere Themen betreffen rechtliche Entwicklungen wie Smart Meter, regulatorische Weisungen sowie Fragen zur Rückliefervergütung.

Zusätzlich werden Updates zu Cybersicherheit und zum Regelenergiemarkt vorgestellt.

ElCom fordert bessere Qualität maschinenlesbarer Tarife

Gemäss Artikel 7b der Stromversorgungsverordnung müssen Netzbetreiber ihre Tarife in maschinenlesbarer Form veröffentlichen. Diese Publikation erfolgt über eine frei zugängliche Webadresse und muss als JSON-Datei gemäss API-Definition des VSE bereitgestellt werden.

Die ElCom hat im Rahmen der Tariferhebung für das Jahr 2026 eine Auswertung dieser Daten vorgenommen. Dabei zeigte sich, dass die Qualität und Struktur der Publikationen teilweise verbessert werden muss.

Die Regulierungsbehörde weist darauf hin, dass alle Verteilnetzbetreiber eine einzige Tarifdatei für sämtliche Tarife bereitstellen müssen. Der direkte Download-Link auf diese Datei ist jeweils im Rahmen der Tariferhebung bis zum 31. August zu melden.

Die entsprechenden Links werden anschliessend über die LINDAS-Plattform des Bundes ebenfalls maschinenlesbar veröffentlicht.