
VAS Stromtarife 2027 rücken in den Fokus
Der VAS Newsletter Juni 2026 zeigt neue Vorgaben für Stromtarife, PV-Vergütungen, HKN und Reservekraftwerke auf.
Der VAS Newsletter Juni 2026 bündelt mehrere Themen, die für Energieversorger und Verteilnetzbetreiber in der Schweiz relevant sind. Im Zentrum stehen Anpassungen der Stromversorgungsverordnung, neue Vorgaben für die Tarifberechnung 2027, Vergütungsmodelle für Photovoltaikanlagen sowie aktuelle energiepolitische Entwicklungen.
VAS bereitet Präsidiumswechsel für 2027 vor
Markus Blättler, seit 2024 Präsident des VAS-Vorstands, hat angekündigt, an der Generalversammlung 2027 von diesem Amt zurückzutreten. Der Vorstand hat sich frühzeitig mit der Nachfolge befasst. Im kommenden Jahr soll Markus Wey, aktuell Vizepräsident des VAS, zur Wahl als Präsident vorgeschlagen werden.
Auch bei der Revision gibt es Veränderungen. Lilian Heimgartner hat ihr Amt als Revisorin nach vier Jahren turnusgemäss abgegeben. Als zweiter Revisor wurde Philip Zeberli von den Gemeindewerken Villmergen gewählt. Tobias Zgraggen wird in den nächsten zwei Jahren als erster Revisor amtieren.
Stromtarife 2027 müssen neue Vorgaben berücksichtigen
Die Anpassung der Stromversorgungsverordnung per 1. Juli 2026 betrifft die Preisobergrenze in der Grundversorgung. Neu kann neben den Gestehungskosten auch der schweizweit harmonisierte Preis herangezogen werden, sofern dieser über den Gestehungskosten liegt. Damit gilt für die Anrechenbarkeit in der Grundversorgung jeweils der höhere Wert.
Für Verteilnetzbetreiber bedeutet dies, dass die neue Preisobergrenze bereits für das zweite Halbjahr 2026 anrechenbar ist. Die Korrektur für das Tarifjahr 2026 erfolgt über die Deckungsdifferenzen 2028. Ab dem 1. Januar 2027 werden weitere Änderungen in den Verordnungen im Energiebereich wirksam, die in der Tarifberechnung berücksichtigt werden müssen.
Neue Tarifpunkte für Verteilnetzbetreiber
- Preisobergrenze in der Grundversorgung: höherer Wert aus Gestehungskosten oder harmonisiertem Preis.
- Korrektur für das Tarifjahr 2026 über die Deckungsdifferenzen 2028.
- Ab 2027 stärkere Kopplung der Rückspeisevergütung an den Marktzeitpunkt.
- Kosten für Effizienzmassnahmen dürfen bei EVUs mit Energieabsatz über 10 GWh erstmals in den Energietarifen 2027 berücksichtigt werden.
Photovoltaik-Vergütung wird stärker an Marktpreise gekoppelt
Mit dem starken Zubau von Photovoltaikanlagen nehmen Mittagsüberschüsse und negative Marktpreise zu. Das Vergütungsmodell wird deshalb stärker an den Markt gekoppelt. Können sich Verteilnetzbetreiber und Produzenten nicht auf eine vertragliche Vergütung einigen, entspricht die gesetzliche Rückspeisevergütung künftig dem Marktpreis zum exakten Zeitpunkt der Einspeisung.
Für Anlagen unter 150 kW gelten weiterhin gesetzliche Minimalvergütungen. Fällt der Referenz-Marktpreis unter diese Mindestgrenze, müssen Verteilnetzbetreiber die Differenz quartalsweise ausgleichen und an die Anlagenbetreiber ausbezahlen. Diese Regelung ist für die Kalkulation und die Abwicklung der Vergütungssysteme relevant.
HKN-Regeln präzisieren die Beschaffung für die Grundversorgung
Auch bei Herkunftsnachweisen aus regionaler Produktion wird die Anrechenbarkeit präzisiert. Wenn Verteilnetzbetreiber solche Herkunftsnachweise abnehmen, gilt neu der Marktpreis als Obergrenze, falls dieser über den Gestehungskosten der Anlage liegt. Für die Tarifberechnung ab 2027 entsteht damit ein weiterer klarer Bezugspunkt.
Die Anpassungen betreffen insbesondere Energieversorger, die regionale Produktion, Grundversorgung und Herkunftsnachweise in ihrer Beschaffung kombinieren. Für die Kalkulation der Energietarife wird eine saubere Abgrenzung der anrechenbaren Kosten zentral.
Aargauer VNB setzen Anreize für netzdienliche PV-Anlagen
Photovoltaik und Batteriespeicher wachsen stark. Gleichzeitig steigt der Druck auf die Stromnetze. Aargauer Verteilnetzbetreiber reagieren darauf mit innovativen Vergütungsmodellen für lokale Produzenten, die freiwillig die Einspeiseleistung ihrer PV-Anlage um mehr als 30 Prozent reduzieren.
Die Berner Fachhochschule hat dazu einen schweizweiten Übersichtsplan erstellt, der Energieversorger mit entsprechenden Angeboten aufführt. Zusätzlich führt der Verband unabhängiger Energieerzeuger VESE eine Statistik zum Verhältnis zwischen Einwohnerzahl und installierter PV-Leistung. Die Daten wurden per 1. Januar 2026 aktualisiert.
Reservekraftwerke und Atomkraft-Neubauverbot prägen Energiepolitik
Der Bundesrat plant ab ca. 2030 neue Reservekraftwerke, die während 15 Jahren verfügbar sein sollen. Dafür beantragt er beim Parlament einen Kredit von rund 2.3 Milliarden Franken. Die Botschaft wurde am 12. Juni 2026 verabschiedet.
Am 18. Juni 2026 hat sich nach Bundesrat und Ständerat auch der Nationalrat für die Aufhebung des Verbots zum Neubau von Atomkraftwerken ausgesprochen. Aufgrund des angekündigten Referendums dürfte die definitive Entscheidung beim Schweizer Stimmvolk liegen.
Der Schweizer Stromverbrauch stieg 2025 gegenüber dem Vorjahr um rund 0.8 Prozent auf 58.0 TWh. Die inländische Stromproduktion sank um rund 16.7 Prozent auf 67.5 TWh. Davon stammten 55.5 Prozent aus Wasserkraft, 27.2 Prozent aus Kernkraftwerken und 17.3 Prozent aus thermischen sowie erneuerbaren Stromproduktionsanlagen.
VAS-Spotlights greifen HKN und Netzanschlüsse auf
Für die zweite Jahreshälfte 2026 sind weitere VAS-Spotlights geplant. Am 8. September 2026 steht das Thema «HKN Schweiz – Herausforderungen & Lösungen» auf dem Programm. Am 6. Oktober 2026 folgen neue Netzanschlussverträge.
Weitere Termine sind der 3. November 2026 und der 1. Dezember 2026. Zudem weist der VAS auf den Praxiszirkel vom 27. Oktober 2026 in der ELFA Event Halle Aarau sowie auf das DSV Forum vom 6. November 2026 hin.
