
ElCom hält Wasserkraftreserve bei 250 GWh
Die ElCom legt die verpflichtende Wasserkraftreserve für den kommenden Winter erneut auf 250 Gigawattstunden fest. Die Reservemenge bleibt damit gegenüber dem letzten Winter unverändert.
Die Eidgenössische Elektrizitätskommission hat am Montag, 6. Juli 2026, die Eckwerte zur Wasserkraftreserve in der Weisung 1/2026 veröffentlicht. Die Reserve dient dazu, die Versorgungssicherheit im Winter zusätzlich abzusichern.
Wichtigste Eckwerte
- Die verpflichtende Wasserkraftreserve für den Winter 2026/27 beträgt 250 GWh.
- Die Pauschalabgeltung beläuft sich auf insgesamt 17,2 Mio. EUR.
- Die Kosten entsprechen 68,81 EUR pro MWh.
- Die Finanzierung erfolgt über einen Zuschlag auf den Netztarif.
Auf Basis analoger Berechnungen wie im Vorjahr hätte das höhere Produktionspotenzial der erneuerbaren Energien grundsätzlich eine tiefere Reservemenge gerechtfertigt. Die ElCom verzichtet jedoch auf eine Absenkung.
Ausschlaggebend dafür sind die weiterhin angespannte Lage am internationalen Gasmarkt, die ausserordentlich tiefe und langsame Befüllung der europäischen Gasspeicher sowie die veränderte Ausgangslage bei den thermischen Reservekraftwerken in der Schweiz. Diese werden im kommenden Winter vermehrt allein auf Gas für den Betrieb angewiesen sein.
Die Beschaffung der Wasserkraftreserve erfolgt für den kommenden Winter auf Grundlage des Bundesgesetzes für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Dieses wurde 2024 von der Schweizer Stimmbevölkerung angenommen und ist Anfang 2025 in Kraft getreten.
Das Gesetz verpflichtet Betreiber von Speicherkraftwerken zur Vorhaltung einer Wasserkraftreserve. Die teilnehmenden Kraftwerke erhalten dafür eine Pauschalabgeltung. Für den kommenden Winter beträgt diese insgesamt 17,2 Mio. EUR beziehungsweise 68,81 EUR pro MWh.
Im vergangenen Winter lagen die Kosten für die Wasserkraftreserve bei insgesamt 16,1 Mio. EUR für ebenfalls 250 GWh. Dies entsprach 64,44 EUR pro MWh.
Die Berechnungsgrundlage für die Pauschalabgeltung sowie weitere Details zur Vorhalteperiode und zum weiteren Vorgehen sind in der Weisung festgehalten. Die Kosten für das Vorhalten des Wassers werden über einen Zuschlag auf den Netztarif weitergereicht und von allen Schweizer Stromkonsumentinnen und Stromkonsumenten entsprechend ihrem Verbrauch getragen.



