Windkraftanlagen stehen symbolisch für die Debatte um erneuerbare Stromproduktion, Versorgungssicherheit und Mitwirkung der Gemeinden in der Schweiz.
Der Bundesrat lehnt zwei Windkraft-Initiativen ab, weil sie den Ausbau der Windenergie und die Winterversorgung erschweren würden. zvg
Studien 14. Juni 2026 · 3 Min Lesezeit

Bundesrat Windkraft-Initiativen bremsen Ausbau

Der Bundesrat lehnt zwei Windkraft-Initiativen ab, weil sie den Ausbau erneuerbarer Energie und die Winterversorgung erschweren würden.

Der Bundesrat empfiehlt die beiden Volksinitiativen «Gegen die Zerstörung unserer Wälder durch Windturbinen» und «Für den Schutz der direkten Demokratie bei Windparks» ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Die Botschaften zu den beiden Vorlagen wurden am 12. Juni 2026 zu Handen des Parlaments verabschiedet.

Aus Sicht des Bundes würden die Waldschutz-Initiative und die Gemeindeschutz-Initiative den Ausbau der Windenergie stark bremsen. Das hätte direkte Bedeutung für die Stromversorgung im Winter, weil Windkraftanlagen besonders in dieser Jahreszeit Strom produzieren.

Bundesrat warnt vor schwächerer Winterversorgung

Windenergie gilt für den Bundesrat als Pfeiler der Versorgungssicherheit im Winter. Eine Annahme der beiden Volksinitiativen würde den Bau von Windkraftanlagen massiv erschweren. Fehlende Stromproduktion aus Windenergie müsste durch andere Produktionstechnologien oder durch Stromimporte kompensiert werden.

Die Vorlagen stehen nach Einschätzung des Bundes zudem im Widerspruch zu energiepolitischen Beschlüssen der letzten Jahre. Bundesrat und Parlament haben den Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion und damit auch der Windenergie gefördert.

Für Energieversorger, Netzbetreiber und Projektentwickler ist die Vorlage deshalb mehr als eine raumplanerische Detailfrage. Sie betrifft die Frage, wie stark die Schweiz ihre Winterstromproduktion aus erneuerbaren Energien künftig ausbauen kann.

Zwei Initiativen verschärfen Regeln für Windkraft

  • Die Waldschutz-Initiative will Windkraftanlagen im Wald und bis 150 Meter zu Wald und Waldweiden ausschliessen.
  • Die Gemeindeschutz-Initiative verlangt die Zustimmung der Standortgemeinde und besonders betroffener Nachbargemeinden.
  • Beide Initiativen enthalten rückwirkende Regeln für Anlagen, die nach dem 1. Mai 2024 erstellt wurden.
  • Der Bundesrat empfiehlt beide Volksinitiativen ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung.

Waldschutz-Initiative beschränkt Standorte für Windenergie

Die Waldschutz-Initiative will neue Windkraftanlagen im Wald ausschliessen. Zusätzlich soll ein Abstand von 150 Metern zu Wald und Waldweiden gelten. Damit würden potenzielle Standorte für die Windenergie in der Schweiz deutlich eingeschränkt.

Die Initiative enthält zudem eine Rückwirkungsklausel. Windkraftanlagen, die nach dem 1. Mai 2024 gebaut wurden und unter die Initiative fallen, müssten auf Kosten der Ersteller abgebaut werden.

Der Bundesrat sieht die Schutzinteressen des Waldes bereits im geltenden Recht ausreichend berücksichtigt. Aus seiner Sicht würde die zusätzliche Abstandsklausel die Nutzung der Windkraft stark einschränken.

Gemeindeschutz-Initiative schafft neues Vetorecht

Die Gemeindeschutz-Initiative verlangt für jedes Windkraftprojekt die Zustimmung der Standortgemeinde und der besonders betroffenen Nachbargemeinden. Anlagen, die nach dem 1. Mai 2024 erstellt wurden, müssten nachträglich bewilligt werden.

Ohne Zustimmung der Standortgemeinde und der besonders betroffenen Nachbargemeinden müssten die Windkraftanlagen auf Kosten der Ersteller abgebaut werden. Der Bundesrat beurteilt ein solches Vetorecht auf Verfassungsebene als weitgehenden Eingriff in die Zuständigkeit der Kantone für Bau- und Planungsfragen.

Die Mitsprache der Bevölkerung ist nach Einschätzung des Bundes bereits gewahrt. Mit dem Beschleunigungserlass wird die Stellung der Gemeinden gestärkt, sofern das kantonale Recht nichts anderes vorsieht.

Schweizer Energiepolitik setzt auf mehr Windstrom

Der Entscheid des Bundesrats ordnet die Windenergie klar in die energiepolitische Gesamtstrategie ein. Windkraftanlagen sollen die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien ergänzen und besonders im Winter zur Versorgungssicherheit beitragen.

Eine Annahme der Initiativen würde nach Einschätzung des Bundes nicht nur einzelne Projekte erschweren. Sie würde auch die bisherige Energiepolitik infrage stellen, die auf mehr erneuerbare Stromproduktion und eine stärkere inländische Versorgung ausgerichtet ist.

Das Parlament wird nun über die beiden Vorlagen beraten. Der Bundesrat beantragt, beide Volksinitiativen Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.

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